Zwangssanierung von Häusern: Diese Vorschriften müssen Eigentümer beachten
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Zwangssanierung von Häusern: Worum geht es?
- Sanierungspflicht: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
- Sanierungspflichten bei Mehrfamilienhäusern: Das müssen Eigentümer wissen
- Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
- Freiwillige Modernisierung von Bestandsgebäuden: Mindeststandards beachten
- Zwangssanierung von Häusern: Das plant die EU
Experten-Autorin dieses Themas
Zwangssanierung – ein Thema, das aktuell viele Immobilieneigentümer und Vermieter verunsichert. Was bedeutet Zwangssanierung? Welche Sanierungspflichten müssen beachtet werden? Was droht bei einem Verstoß gegen eine Sanierungspflicht? Und gibt es auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Sanierung von Gebäuden? In diesem Ratgeber erhalten Sie als Eigentümer, Vermieter, Erbe oder Käufer einer Immobilie einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Zwangssanierung.
Zwangssanierung von Häusern: Worum geht es?
Vor allem alte Gebäude verbrauchen meist sehr viel Energie. Das soll sich künftig ändern und der Energieverbrauch von Altbauten deutlich reduziert werden. Viele Immobilieneigentümer haben in den vergangenen Jahren durch Dämmmaßnahmen oder Austausch alter Heizungen die Energieeffizienz ihrer Häuser erheblich verbessert und damit zur Erreichung der Klimaziele beigetragen.
Doch die Sanierungsquote ist noch nicht hoch genug, um die von der Europäischen Union (EU) angestrebte Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erfüllen. Deshalb gelten bereits seit einiger Zeit besondere Vorschriften für bestimmte Zwangssanierungsmaßnahmen und es sollen weitere hinzukommen, die Eigentümer von Immobilien mit sehr schlechter Energieeffizienz zur Sanierung ihres Gebäudes und damit zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Häuser zwingen.
Verstöße gegen die Sanierungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Nutzungsverbote oder Enteignungen für sogenannte sanierungsunwillige Eigentümer – wie manch einer befürchtet – sind gesetzlich aber nicht vorgesehen.
Sanierungspflicht: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Hauseigentümer müssen sich beim Thema Zwangssanierung und Sanierungspflicht vor allem mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) befassen. Bereits am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz in Kraft, das unter anderem Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden beinhaltet. Hier geht es in erster Linie um die Heizungstechnik sowie die Standards zur Wärmedämmung eines Gebäudes. Eine weitere Änderung trat am 1. Januar 2023 in Kraft, bei der der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert wurde.
Durch das GEG wurden die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Auch wenn das GEG vor allem energetische Vorgaben für Neubauten enthält, müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden die geltenden Austausch- und Nachrüstpflichten innerhalb eines festgelegten Zeitraums beachten und erfüllen. Darüber hinaus gibt es „bedingte Anforderungen“ beziehungsweise sogenannte GEG-Mindeststandards, die nur berücksichtigt werden müssen, falls ohnehin Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt werden.
Sanierungspflichten bei Mehrfamilienhäusern: Das müssen Eigentümer wissen
Die folgenden Sanierungspflichten gelten für Mehrfamilienhäuser sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, auch wenn ansonsten keine Sanierung geplant ist:
Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel
Diese Sanierungspflicht betrifft aber nur bestimmte Öl- und Gas-Heizkessel. Insbesondere gilt die Pflicht zur Zwangssanierung des Heizkessels nur, wenn er älter als 30 Jahre ist und eine bestimmte Heizleistung aufweist (4-400 kW Heizleistung). Für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel gibt es hingegen keine Zwangssanierungspflicht. Fragen Sie am besten Ihren Schornsteinfeger, der ohnehin regelmäßig die Feuerstättenschau durchführt.
Dämmpflicht für Heizungs- und Warmwasserrohre
Wer neue Rohre für Heizung und Warmwasser in unbeheizten Räumen verlegt, muss dafür sorgen, dass diese Rohre gedämmt werden.
Pflicht zur Wärmedämmung von obersten Geschossdecken
Wer einen nicht geheizten Dachboden hat, war schon bis Ende 2015 dazu verpflichtet, die oberste Geschossdecke unterhalb des unbeheizten Dachraums zu dämmen, wenn bisher kein Mindestwärmeschutz bestand. Ist die oberste Geschossdecke eine Holzbalkendecke, ist es ausreichend, in die Hohlräume einen entsprechenden Dämmstoff einzubringen. Natürlich besteht die Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke nur dann, wenn das Dach, das darüber liegt, noch nicht gedämmt ist. Es geht darum, den Wärmeverlust bei ungedämmten Dächern deutlich zu verringern.
Wichtig: Eigentümer, die seit mindestens Februar 2002 selbst in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, sind von den obenstehenden Sanierungspflichten ausgenommen. Auch für Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen, gelten die genannten Pflichten zur Zwangssanierung nicht.
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
Da nur Immobilieneigentümer, die seit mindestens Februar 2002 selbst ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bewohnen, von den vorgenannten Pflichten zur Zwangssanierung befreit sind, sollten insbesondere Käufer einer Bestandsimmobilie die Pflichten zur Zwangssanierung bei Eigentümerwechsel kennen. Das heißt, Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind verpflichtet, die vorgenannten Sanierungspflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb zu erfüllen.
Immobilienkäufer sollten sich also vor dem Kauf mit den Sanierungspflichten beim Altbau befassen und deren Durchführungszwang bei der Kalkulation des Kaufpreises und der Finanzierungskosten berücksichtigen. Es empfiehlt sich, zusammen mit einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Zudem sollten Käufer von alten Häusern wissen, dass die Durchführung bestimmter Sanierungsmaßnahmen (z. B. freiwilliger Heizungsaustausch) staatlich finanziell gefördert wird.
Freiwillige Modernisierung von Bestandsgebäuden: Mindeststandards beachten
Häufig wollen Käufer einer Bestandsimmobilie sowieso einiges am Gebäude baulich verändern und modernisieren. Hier ist es wichtig zu wissen, dass nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zahlreiche Mindeststandards gesetzlich vorgeschrieben sind, die bei einer baulichen Veränderung oder Modernisierung des Gebäudes erreicht werden müssen. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Fenster an Ihrer Immobilie austauschen wollen, muss das gesamte neue Fenster einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von mindestens 1,3 einhalten.
Vor jeder geplanten Modernisierungsmaßnahme und Erneuerung von Bestandsgebäuden sollte also sorgfältig geprüft werden, ob und welche GEG-Mindeststandards vorgeschrieben sind. Werden nicht nur einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, sondern wird das gesamte Gebäude umfassend modernisiert, kann auch eine energetische Gesamtbilanzierung durchgeführt werden. Das heißt, das Gebäude muss dann nach der Sanierung hinsichtlich des Energiebedarfs Werte wie ein Neubau aufweisen. Auskunft dazu, was im Einzelnen an Zwangssanierungsmaßnahmen erforderlich ist und welche Werte eingehalten werden müssen, erteilt beispielsweise die zuständige Baubehörde. Aber auch Energieberater und Architekten sind die richtigen Ansprechpartner für Fragen zur Zwangssanierung.
Zwangssanierung von Häusern: Das plant die EU
Am 14.03.2023 wurde vom EU-Parlament entschieden, dass neue Mindestenergiestandards für Gebäude kommen sollen, um den Energieverbrauch von Gebäuden in der EU weiter erheblich zu verringern. Erklärtes Ziel ist die Klimaneutralität von Gebäuden in der EU bis zum Jahr 2050. Sehr wahrscheinlich werden weitere Regelungen zur Zwangssanierung von alten Häusern mit hohem Energieverbrauch kommen, um dieses Ziel zu erreichen.
Der endgültige Inhalt der Vorschriften ist aber politisch noch nicht ausgehandelt. Zudem muss die erwartete neue Richtlinie der EU zur Sanierung von Häusern anschließend noch in nationales Recht in Deutschland umgesetzt werden. Bis weitere Sanierungspflichten für Hauseigentümer gesetzlich kommen, wird es also noch eine Weile dauern. Im Übrigen sollen auch weiterhin denkmalgeschützte Gebäude von einem Sanierungszwang ausgenommen bleiben.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Sanierungspflicht?
Rechtstipps zu "Sanierungspflicht"
-
07.08.2024 Rechtsanwältin Janina Werner„… der Immobilie bei Übergabe oder eventuelle Sanierungspflichten, klar und zu Ihren Gunsten geregelt sind. Was beinhaltet eine professionelle Vertragsprüfung? Als erfahrene Rechtsanwältin mit Schwerpunkt …“ Weiterlesen
-
01.03.2024 Rechtsanwältin Janina Werner„… . Immobilieneigentümer müssen damit rechnen, dass Sanierungspflichten in naher Zukunft auf sie zukommen können. Dies sollte bei der Kalkulation und den Kaufpreisverhandlungen stets berücksichtigt werden. Rechtliche …“ Weiterlesen
-
16.10.2023 Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso„… der BGH eine Aufklärungspflicht des Verkäufers über die drohende Sanierungspflicht. Die Verkäuferin haftete wegen der unterlassenen Aufklärung aus Verschulden bei Vertragsschluss. Die Entscheidung …“ Weiterlesen
-
18.08.2022 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… Sanierungspflicht Durch den Klimawandel sollen die Ressourcen unserer Erde weitestgehend geschont werden. Seit dem Jahre 2020 wurde daher für den Fall eines Eigentumswechsels bei Altbauten eine energetische …“ Weiterlesen
-
03.11.2021 Rechtsanwalt Michael Heinze LL.M.„… Eigentümer im Falle von Zerstörung von ihren Sanierungspflichten entbindet, bereits 1951 in Kraft getreten. Damals standen aber wohl vordergründig eher Zerstörungen in Folge von Bombenangriffen …“ Weiterlesen
-
29.09.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„… und auf die Nebenkostenvorauszahlung verzichtet wurde. Sanierungspflichten für Vermieter Der BGH urteilte am 15. Oktober 2021 (Az. V ZR 225/20, s. Pressemitteilung ) über die Sanierungspflichten für Eigentümer bei alten, maroden …“ Weiterlesen
-
17.10.2021 Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer„… oder einzelne Teile nicht zu nutzen und verfallen zu lassen, sind von der Sanierungspflicht nicht entbunden. Dies gilt auch und insbesondere, wenn auf jeden Eigentümer enorme Kosten zukommen könnten …“ Weiterlesen
-
09.11.2018 Rechtsanwalt Christian Schulze„… ist, besteht die Sanierungspflicht. Sie endet erst, wenn das Unternehmen keine Zukunft mehr hat. Auch mit dem Eintritt der insolvenzrechtlichen Krise ist die Sanierungspflicht nicht beendet, sondern …“ Weiterlesen
-
11.05.2018 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.Eine Wohnungseigentümergemeinschaft zeichnet sich durch Sonder-/Teileigentum sowie Gemeinschaftseigentum aus. Treten Schäden am Sonder-/Teileigentum auf, ist die Handhabung einfach: Der betroffene Woh … Weiterlesen