Schadensersatz trotz Kauf im August 2016 – Volkswagen muss Eos mit Betrugsmotor zurücknehmen

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In diesem Verfahren hatte der Kläger den Wagen, einen Volkswagen Eos am 28. August 2016, also fast ein Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals, gebraucht gekauft. In dem Prozess vor dem Landgericht Aachen gewann der Kläger und VW wurde zur Rücknahme das Wagens gegen Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.

Die dagegen von Volkswagen eingelegte Berufung wurde nun vom OLG Köln mit Urteil vom 17.03.2020, Az. 9 U 95/19, zurückgewiesen.

Volkswagen wies die Schadensersatzforderungen unter anderem damit zurück, dass man im September 2015 bereits über den Dieselskandal aufgeklärt habe – wer danach noch ein betroffenes Auto kaufe, sei im Prinzip selber schuld.

Der 9. Senat des OLG Köln sah dies jedoch anders.

Die damals von VW gewählte Form der Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2020, enthalte schon nicht den Hinweis, dass die Motorsteuerungssoftware bewusst manipuliert worden sei und dass dies dazu führen könne, dass Fahrzeuge ihre Zulassung zum Straßenverkehr verlieren könnten.

Zudem habe es VW unterlassen, in einer für den Verbraucher verständlichen Art und Weise klarzustellen, welche Modelle konkret aus welchem Baujahr von der Problematik betroffen seien.

Auch würde sich aus der Ad-hoc-Mitteilung nicht ergeben, dass der Volkswagen-Konzern beim Inverkehrbringen des Motors EA 189 mit der eingebauten Software das Kraftfahrbundesamt getäuscht hat. Mit der zur kompletten Information der potentiellen Käufer ungeeigneten Ad-hoc-Mitteilung setze VW vielmehr die bisherige Verheimlichung fort, indem sie den Käufern maßgebliche Informationen vorenthält.

Dass VW im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer Ad-hoc-Mitteilung ihre Vertragshändler und Servicepartner sowie die anderen Konzernhersteller über Software informiert haben will, lasse weder eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Klägers entfallen noch lasse dies den Rückschluss auf eine Kenntnis des Klägers vom Einbau der Software in das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags im August 2016 zu, heißt es weiter in dem Urteil.


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