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Schadensersatz von Broker fordern? Wichtige Informationen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben durch Ihren Broker einen finanziellen Schaden erlitten und fragen sich, inwieweit Sie Schadensersatz geltend machen können. Dann sollten Sie weiterlesen. Es geht um Ihr Vermögen!

Sollte Ihr Broker durch ein Fehlverhalten oder eine technische Panne Ihr Guthaben nicht nur riskiert, sondern beeinträchtigt haben, gibt es rechtliche Möglichkeiten. Unsere Kanzlei ist auf die rechtlichen Auseinandersetzungen mit Brokern spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit.

Folgende Fallkonstellationen könnten auf Ihre Situation zutreffen:

  • Ihr Broker hat Ihnen Anweisungen gegeben, die zu Kursverlusten geführt haben
  • eine technische Panne beim Broker hat einen Vermögensverlust bei Ihnen verursacht
  • der Broker meldet sich nicht mehr und Sie kommen nicht an Ihr Geld
  • Lizenzverlust des Brokers mit anschließendem erzwungenem Schließen aller Tradingpositionen

Ganz gleich, wie Ihr konkreter Einzelfall liegt: schildern Sie uns unverbindlich und kostenfrei Ihre Situation und wir melden uns mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen zurück. Wir teilen mit, ob wir Chancen auf Schadensersatz sehen. 

Viel Geld durch Anweisungen des Brokers verloren? Schadensersatz prüfen lassen!

Sollten Sie den Anweisungen des Brokers beim Trading gefolgt sein und dadurch erhebliche Verluste realisiert haben, könnte Schadensersatz für Sie fällig werden. Denn ein Broker hat gewisse gesetzliche und vertragliche Pflichten zu wahren. Ein Pflichtverstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Das bedeutet, dass Sie in einigen Fällen durchaus über die Geltendmachung von Schadensersatz Ihre Verluste ersetzt bekommen können. Wichtig ist, dass Sie alle Mails und Chatverläufe abgespeichert haben, diese dienen im Zweifel als Beweismittel vor Gericht.

Falls Ihr Broker im Ausland angesiedelt sein sollte, ist dies zunächst kein Hindernis. Denn Schadensersatz aufgrund von Falschberatung gibt es in nahezu jeder Rechtsordnung. Viele Broker haben Ihren Sitz auf Zypern, in Hongkong oder auf Inselstaaten. Überall dort gibt es jedoch funktionsfähige Rechtssysteme und Finanzaufsichten.

Schadensersatz gegen den Broker zu fordern ist eine Angelegenheit, die ein spezialisierter Rechtsanwalt für Sie durchführen sollte. Achten Sie bei der Auswahl des Anwalts darauf, dass dieser Erfahrungen im Bereich Broker aufweist und fähig ist, in der jeweiligen Landessprache mit dem Broker und etwaigen Finanzbehörden zu kommunizieren.

Schadensersatz nach technischer Panne beim Broker? Anwalt einschalten!

Beim Onlinetrading kommt es hin und wieder vor, dass die IT-Systeme von Brokern "schlapp machen" und ein technischer Ausfall dazu führt, dass Sie gewisse Positionen nicht so abschließen konnten wie es geplant war.

Dadurch kann es nach der technischen Panne aufgrund von Kursveränderungen zu Verlusten in Ihrem Vermögen kommen. Sollte der Broker hier eine Pflichtverletzung begangen haben, könnte Schadensersatz angedacht werden.

Denn ein Onlinebroker ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die technische Erreichbarkeit der eigenen Dienstleistung zu gewährleisten. Darauf verlassen sich die Kundinnen und Kunden bei jedem Broker.

Ein technischer Ausfall ist daher Grund, einen Schadensersatzanspruch prüfen zu lassen. 

Broker zahlt nicht aus? Schadensersatz?

Sollte Ihr Broker aus welchen Gründen auch immer eine Auszahlung Ihres Guthabens verweigern, empfehlen wir Ihnen, schnell zu handeln. Schwierigkeiten bei der Auszahlung können darauf hindeuten, dass der Broker seinen Service bald einstellt oder bereits insolvent ist. 

Ein Schadensersatzanspruch nützt mitunter wenig, wenn der Broker bereits in die Insolvenz gegangen ist. Teilweise kann es auch sein, dass der Broker nicht nur insolvent ist, sondern die Gelder bereits weitergeleitet und auf illegale Weise "weggeschafft" hat. In einem solchen Fall ist an Betrug zu denken. Hierbei ist es wichtig, international die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, um möglichst noch Geldströme der Täter abfangen zu können. 

Vergleich mit Broker statt Schadensersatzforderung anstreben?

Bei nicht ganz eindeutig gelagerten Fällen, d.h. wenn es nicht "glasklar" ist, ob der Broker eine Pflichtverletzung begangen hat, könnte ein Vergleich sinnvoller sein als eine Schadensersatzforderung.

Viele größere Broker haben zuvorderst ein Interesse daran, keine negativen Bewertungen über sich im Internet vorfinden zu müssen. Kundenzufriedenheit ist daher "oberstes Gebot". Dies können Geschädigte nutzen, indem statt einem Schadensersatz ein Vergleich gefordert wird.

Dennoch sollte vor einem Vergleich eine Schadensersatzforderung anwaltlich formuliert werden. Nur so signalisiert man dem Broker, dass die Sache ernst ist. Dies erhöht erfahrungsgemäß die Vergleichsbereitschaft beim Broker. Insbesondere wenn der Broker weiß, dass nicht alles "glatt gelaufen" ist, könnte ein Vergleich zum gewünschten Erfolg führen.

Unsere Kanzlei verhandelt laufend Vergleiche mit Brokern aus Zypern und anderen Jurisdiktionen, um unseren Mandantinnen und Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu beschaffen. Oft kann ohne langwierige Gerichtsverhandlung durch einen Vergleich mehr erreicht werden, als durch eine "theoretisch begründete" Schadensersatzforderung.

Erste Schritte, wenn Sie an Schadensersatz vom Broker denken!

Bevor Sie "auf eigene Faust" Forderungsschreiben an Ihren Broker versenden, bieten wir Ihnen an, uns Ihren Fall unverbindlich zu schildern.

Schreiben Sie uns eine Mail mit Informationen, weshalb Sie glauben, einen Schadensersatz vom Broker fordern zu können. Wir melden uns mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück. Falls wir überzeugende Erfolgsaussichten für Schadensersatz oder für einen Vergleich sehen, teilen wir Ihnen dies mit und helfen Ihnen gern dabei, dies umzusetzen.

So können Sie Ihre weiteren Schritte auf Grundlage einer für Sie kostenfreien juristischen Ersteinschätzung planen. 

Unsere Erfolge aus der letzten Zeit:

  • Vergleich über 120.000 Euro für unseren Mandanten mit einem Broker aus Zypern aufgrund eines Lizenzverlusts des Brokers
  • Erstattungen von Einzahlungen über mehrere tausend Euro bei einer Kryptobörse aus Österreich
  • Auszahlung von über 90.000 Euro an unseren Mandanten von einem zypriotischen Broker, der Pflichtverletzungen begangen hat
Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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