Schadensersatzanspruch gegen Kaskoversicherung wegen Entwendung oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs

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Die Entwendung oder die Beschädigung eines Fahrzeugs, sei es des eigenen, geleasten oder finanzierten Fahrzeugs, durch unbekannte Dritte stellt den Halter bzw. den Geschädigten stets vor schwerwiegende rechtliche Probleme. Aus Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht weiß ich ganz genau, dass die Regulierung des Schadens bei der Entwendung oder der Beschädigung eines Fahrzeugs durch die eigene Teilkaskoversicherung viele Monate in Anspruch nimmt.

Leider bezweifeln die Versicherungen in vielen Fällen Einbruchsdiebstähle – sie halten sogar den Anspruchsteller für unredlich. Die Versicherungen vertrösten den Anspruchsteller meist mit den leeren Floskeln „Unsere Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“ oder „Wir warten auf die amtliche Ermittlungsakte“. Auch wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Unbekannten wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls/Einbruchsdiebstahls nach den §§ 242, 243 StGB aus Mangel an Beweisen nach § 170 II StPO einstellt, teilt die Versicherung dem Geschädigten immer noch mit, dass ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Diese zeitraubende Hin- und Herkommunikation mit dem eigenen Kfz-Versicherer und der Polizei führt beim Anspruchsteller, der dringend auf die Nutzung seines beschädigten oder gestohlenen Fahrzeuges angewiesen ist, zu einer nervenraubenden Belastung.

Wenn es zu einem Autodiebstahl oder der Beschädigung eines Fahrzeugs durch unbekannte Dritte kommt, denken viele Geschädigte, dass sie eigentlich bestens dagegen teil- oder vollkaskoversichert sind. Viele lassen sich Zeit mit der Schadenanzeige bei der Versicherung oder – wenn sie die Formulare ihres Versicherers wegen der Schadenanzeige, bestehend aus mehreren Seiten von missverständlichen Fragen, erhalten – machen beim Ausfüllen des Fragebogens aus Versehen oder mangels unzureichender Rechts- und Sprachkenntnisse teilweise falsche Angaben. Dies führt leider dazu, dass Ihre Versicherung Ihre Angaben bei einem Rechtsstreit vor dem Gericht gegen Sie verwendet, sodass Ihnen plötzlich Versicherungsbetrug oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Bei dem Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs werden nicht nur Ihre Schadensersatzansprüche nicht reguliert, sondern die Staatsanwaltschaft wird zudem gegen Sie wegen eines versuchten Versicherungsbetrugs nach den §§ 263, 22, 23 StGB ermitteln. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit besteht die Gefahr, dass Ihr Kfz-Versicherer Ihre Schadensersatzansprüche teilweise oder gänzlich zu Ihren Lasten unberechtigt kürzt.

Wenn Sie von der Entwendung oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs erfahren, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht professionell beraten. Denn sobald ein Versicherungsfall wegen eines Diebstahls oder einer Kfz-Beschädigung vorliegt, gilt der Geschädigte für viele Versicherer und sogar für die Polizei als potenzieller Betrüger. Also aus dem Opfer wird der Täter gemacht. Dies hat für den Geschädigten, dessen Fahrzeug gerade gestohlen oder schwer beschädigt wurde, gravierende Folgen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Ihr Kfz-Versicherer zu Unrecht Ihre Schadensersatzansprüche kürzt oder die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche verzögert.

Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich seit Jahren auf alle möglichen Versicherungsfälle besonders spezialisiert und kann Sie bei einer Beratung auf die Besonderheiten Ihres Falls aufmerksam machen. Notfalls werde ich Ihre Schadensersatzansprüche gegen Ihren Kfz-Versicherer kompetent gerichtlich durchsetzen. Als eine auf Strafrecht spezialisierter Anwältin werde ich Sie in einem Strafverfahren gegen Staatsanwaltschaft oder Gericht engagiert, kompetent und hartnäckig verteidigen.

Der Videobeitrag der Deutsche Anwaltsauskunft „Autodiebstahl Auto weg und Versicherung zahlt nicht: Was tun?“ zeigt ganz genau, in welcher misslichen Lage sich viele Geschädigte befinden, wenn ihr Fahrzeug plötzlich durch unbekannte Dritte entwendet oder beschädigt wird: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/1936/auto-weg-und-versicherung-zahlt-nicht-was-tun/

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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