Scheidung nach ausländischem Recht

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Wussten Sie, dass Sie sich in Deutschland nach dem Recht eines anderen Staates scheiden lassen können?

Das Zusammenwachsen der Menschen in der Welt führt vermehrt dazu, dass zwei Personen unterschiedlicher Nationalität heiraten und sich scheiden lassen, oder zwei Personen gleicher Nationalität heiraten, in einem anderen Staat leben und sich dort trennen möchten. Auch spielen dabei unterschiedliche religiöse Aspekte, die im jeweiligen Staat Teil der Rechtsordnung sein können, eine Rolle.

Mit der VO (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III)aus dem Jahr 2012 hat der europäische Gesetzgeber reagiert und verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit diesen Fällen geschaffen.

Dadurch können Paare, dessen Ehe einen Auslandsbezug (z.B. Heirat im Ausland nach anderer Rechtsordnung, nicht-deutsche Staatsangehörigkeit) eine Wahl über das für sie zur Scheidung relevante Recht in Deutschland treffen.

Dabei unterscheiden sich die Fallgestaltungen jeweils stark, so dass nur eine grobe Orientierung zur Rechtswahl geboten werden kann und diese nicht abschließend ist.


Erste Variante:

Es ist weiterhin möglich, die Scheidung nach deutschem Recht zu vollziehen, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Ehepaars in Deutschland ist oder zumindest vorher der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland war und ein Ehegatte in Deutschland verbleibt.

Zweite Variante:

Ansonsten kann das Recht des gemeinsamen Heimatstaats der Ehegatten, oder auch das eines Ehegatten gewählt werden.

Dritte Variante:

Darüber hinaus können die Ehegatten die Rechtswahl in einer Scheidungsvereinbarung festlegen.

Die Rechtswahl muss dann grundsätzlich im Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts erklärt werden und kann ausdrücklich oder unter bestimmten Voraussetzungen auch konkludent erfolgen.

Es gilt allerdings auf die Besonderheiten des Einzelfalls abzustellen und besondere regionale oder religiöse Gegebenheiten zu berücksichtigen, sodass sich über die tatsächlichen Möglichkeiten der Rechtswahl kaum eine pauschalisierte Aussage treffen lässt.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, beraten wir Sie mit unserer Expertise und langjähriger Erfahrung gern ausführlich.


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