Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei gewalttätigem Ehemann auch nach 26 Jahren Ehezeit

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Eine Scheidung ist auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies kann bei Gewalttätigkeiten durch einen Ehepartner im Einzelfall zu bejahen sein.

Das OLG Oldenburg hat dies nun im hier zugrunde liegenden Fall bejaht und damit die durch das Amtsgericht ausgesprochene Ehescheidung bestätigt. Die Eheleute waren 26 Jahre lang verheiratet. Die erwachsenen Kinder hatten vor Gericht ausgesagt, ihr Vater sei häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen. Bei dem letzten Vorfall habe er die Mutter heftig geschüttelt und gröbst beleidigt, sodass sie einen Krisenanfall bekommen habe und mit dem Rettungswagen abgeholt worden sei.

In diesem Fall stellt ein Abwarten des Trennungsjahres trotz 26-jähriger Ehezeit eine unzumutbare Härte dar. Gerade bei Gewalttätigkeiten in der Ehe ist es typisch, dass jahrelang Demütigungen ausgehalten werden, bis es zu einem Punkt kommt, wo dies nicht mehr gelingt. Die Ehefrau hat dies überzeugend geschildert und sich als „psychisch kaputt“ beschrieben. Die Verteidigung des Ehemanns überzeugte nicht.

Er trug vor, dass die groben und tief verletzenden Beleidigungen vor Gericht verfälschend übersetzt worden seien und eine „kulturelle Übersetzung“ erforderlich sei. Zur Überzeugung des Gerichts stand jedoch fest, dass die Beleidigungen die Kinder und die Ehefrau schwer getroffen haben und der Ehemann durch sein Verhalten die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute zerstört hat. Der Ehefrau war daher ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten.

(OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 26.04.2018, 4 UF 44/18)


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