Schiffsfonds in der Krise - Teil 3: Insolvenz der Schiffe MS Hannes C und MS Carl C

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Wie bereits in mehreren Berichten dargelegt wurde, befindet sich die Schifffahrtsindustrie in der Krise. Betroffen hiervon sind insbesondere auch die Schiffsfonds, sofern sie Frachtschiffe betreffen. Eines der ersten Opfer der Krise sind nun die Schiffsfonds der MS Hannes C und MS Carl C. Beide Gesellschaften mussten bereits Anfang des Jahres Insolvenz anmelden, die Insolvenzverfahren werden bei dem Amtsgericht Meppen geführt, Az.: 9 IN 227/08 bzw. 9 IN 223/08. Die Forderungen der betroffenen Anleger wurden zwar zur Insolvenztabelle angemeldet, ob die Anleger allerdings hohe Rückzahlungen erhalten werden, darf bezweifelt werden.

Gleichwohl stehen die Geschädigten nicht chancenlos da. Neben der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren besteht für Anleger nämlich als weitere Möglichkeit, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, in einem Vorgehen gegen die Anlageberater. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlageberater nicht über die den jeweiligen Schiffsfonds immanenten Risiken aufgeklärt haben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Auch die neue kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann hier von großem Vorteil sein. Denn oftmals haben die Anlageberater nicht auf die Innenprovisionen, die sie von der Fondsgesellschaft erhalten haben, hingewiesen. Dies allein kann bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen."

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.


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