Schiffsfonds Sanierung: Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 1 sollen nachschießen

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Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen kommen auch im vorletzten Monat des Jahres 2012 nicht zur Ruhe. Immer öfter werden die Anleger zwecks Sanierung der weit unter Plan laufenden Schiffsbeteiligungen seitens der Fondsinitiatoren mittels Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen zur Kasse gebeten. Aktuell betroffen: Die Zeichner des 2006 seitens Nordcapital aufgelegten Zweitmarktfonds Schiffsportfolio 1 GmbH & Co. KG: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Schiffsportfolio 1 Anleger zur Tilgung des seitens der Gläubigerbank fällig gestellten Restdarlehens in Höhe von 3 Millionen € dem Fonds ein Darlehen in Höhe von 16 % ihrer ursprünglichen Einlage gewähren.

Schiffsportolio 1: Investition in insgesamt 151 Schiffsfonds

Laut der Leistungsbilanz 2010 hatte Nordcapital den in insgesamt 151 Schiffsfonds investierenden Zweitmarktfonds mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 25.950.000 am Markt platziert. Der überwiegend in Containerschiffe über 2.500 TEU investierende Zweitmarktfonds hatte zum Zeitpunkt der Erstemission laut Angaben der Nordcapital Leistungsbilanz 2010 Fremdkapital in Höhe von € 6.000.000,- aufgenommen.

Nordcapital Leistungsbilanz 2010: Entwicklung des Nordcapital Schiffsportfolio 1 unter Plan

Wie der Nordcapital Leistungsbilanz ferner zu entnehmen ist, lag das im Jahr 2010 eingefahrene Betriebsergebnis mit € 600.000,- deutlich unter dem Prospektwert in Höhe von
€ 2.930.000,-. Zudem belief sich laut Leistungsbilanz der Tilgungsrückstand der aufgenommenen Darlehen bereits 2010 auf € 900.000,-.

Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 1 warten seit 2010 auf Ausschüttungen 

Nicht nur die nun bekannt gewordene Sanierung des Nordcapital Schiffsportfolio 1 birgt für die Zweitmarktfonds Anleger einen finanziellen Rückschlag: Bereits seit dem Jahr 2010 müssen die Anleger des laut Fondstelegramm Informationen in Containerschiffe mit einem Durchschnittsalter von 13,5 Jahren investierenden Schiffsportfolio 1 gemäß Nordcapital Leistungsbilanz Angaben auf Ausschüttungen verzichten.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie - so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben - mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungensowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Nordcapital Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Nordcapital Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Nordcapital - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
 
Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Nordcapital Schiffsportfolio 1-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Nordcapital Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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