Schiffsfonds/Rückforderung von Ausschüttungen: Weiterer Insolvenzverwalter zieht Klage zurück

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Im Verfahren 12 HK O 6168/18 vor dem Landgericht München I hat der Insolvenzverwalter aus Hamburg die Klage zurückgenommen. Verklagt wurde ein Privatanleger auf Rückzahlung eines Betrages in Höhe von knapp 19.000,00 € zzgl. Zinsen. 

Dem Zahlungsverlangen lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 06.05.2013 (Geschäfts-Nr.: 67 a IN 90/13) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG eröffnet. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1995 in Dortmund gegründet; an ihr sind 169 Kommanditisten beteiligt. Geschäftszweck ist der Erwerb und der Betrieb des Containerschiffs MS „Cape Henry“. Das Schiff wurde in der Vergangenheit gechartert. Es war bereits vor Insolvenzantragstellung verkauft und am 09.04.2010 an den Käufer übergeben. 

Der Beklagte (Mandant von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass) leistete eine Einlage in Höhe von rund 51.000,00 €. Im Laufe der Zeit hat er Liquidationsausschüttungen in Höhe von rund 19.000 € erhalten. 

Der klagende Insolvenzverwalter behauptet, dass die Schiffsfirma seit ihrer Gründung und dem Erwerb des Schiffes gewaltige Verluste erzielt habe. Deshalb müssten die Liquidationsausschüttungen zurückgezahlt werden.

In der Klageerwiderung hat Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass unter anderem geltend gemacht, dass es der Insolvenzverwalter verabsäumt hat, im Einzelnen darzulegen, welche Ansprüche und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge die Ansprüche von Gläubigern der Insolvenzschuldnerin zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (im Prozess hatte der Insolvenzverwalter lediglich vorgetragen und behauptet, dass eine Deckungslücke in Höhe von rund einer halben Million Euro bestünde; dies war alles).

Dr. Jürgen Klass hat ferner in der Klageerwiderung angekündigt, eine negative Feststellungsklage in den Gerichtseinlauf zu bringen, und zwar in Form einer Widerklage. 

Die Klagerücknahme erfolgte mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Insolvenzverwalters vom 31.07.2018.

Auch dieser Fall zeigt: Wer nicht kämpft, hat von vornherein verloren. Der Unsitte diverser Insolvenzverwalter, Jahre später die gutgläubigen – und oft auch älteren – Anleger mit Zahlungsklagen in massiver Höhe zu überziehen, muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die Klageschriften der Insolvenzverwalter sind häufig standardisiert und bestehen aus Textbausteinen. Viele Insolvenzverwalter glauben, dass es sich um Selbstläufer handelt, d. h., dass den Klagen sofort stattgegeben wird. Diese Annahme ist indes ein Trugschluss.



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