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Schlechte Google-Bewertungen: Was Unternehmen wirklich tun können

  • 6 Minuten Lesezeit
Als Fachanwalt für IT-Recht informiere ich darüber, wie Unternehmer aktiv gegen ungerechtfertigte oder falsche Google-Bewertungen vorgehen können, um ihren Ruf und wirtschaftlichen Erfolg zu schützen. Es wird betont, dass die Online-Reputation heutzutage von entscheidender Bedeutung ist und selbst eine einzelne schlechte Bewertung den Umsatz beeinträchtigen kann. Ich erläutere, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, insbesondere wenn sie die Rechte anderer verletzt, und stelle spezifische Fallgruppen vor, bei denen eine Löschung der Bewertung erfolgreich sein kann, darunter unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Bewertungen von Nicht-Kunden und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte. Es wird ein detaillierter Fahrplan beschrieben, der von der Sicherung der Beweise über die interne Prüfung und rechtliche Einschätzung bis hin zu möglichen gerichtlichen Schritten reicht. Zusätzlich werden proaktive Strategien wie professionelles Antworten auf Bewertungen, das Fördern positiver Bewertungen und Reputationsmanagement empfohlen. Ich betone die Bedeutung des Fachwissens im Bereich IT-Recht für ein erfolgreiches Vorgehen gegen negative Bewertungen auf Google und biete eine unverbindliche Erstberatung an, um individuelle Strategien zu entwickeln und den guten Ruf der Klienten zu schützen.

Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich täglich Mandanten, die mit den Schattenseiten des Internets konfrontiert werden. Ein besonders emotionales und geschäftskritisches Thema sind dabei immer wieder schlechte Google-Bewertungen. Die Ohnmacht, die viele Unternehmer empfinden, wenn ungerechtfertigte oder gar falsche Kritik öffentlich für jeden sichtbar ist, kann ich nur zu gut nachvollziehen. Doch Sie sind nicht wehrlos! In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, welche rechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie effektiv gegen rufschädigende Rezensionen vorgehen können.

Warum eine schlechte Google-Rezension mehr als nur Ärger bedeutet

In der heutigen digitalen Welt ist die Online-Reputation für Unternehmen oft Gold wert. Potenzielle Kunden informieren sich vor einem Kauf oder einer Beauftragung intensiv im Netz. Google-Bewertungen stehen dabei ganz oben auf der Liste der Informationsquellen. Eine einzelne, unvorteilhafte Bewertung kann bereits ausreichen, um Kunden abzuschrecken und den Umsatz spürbar zu schmälern. Studien belegen immer wieder: Ein Großteil der Konsumenten vertraut Online-Bewertungen genauso sehr wie persönlichen Empfehlungen. Umgekehrt können viele negative Kommentare das Vertrauen nachhaltig erschüttern und sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Der Ärger über eine ungerechtfertigte Kritik ist das eine. Die wirtschaftlichen Folgen das andere. Deshalb ist es so wichtig, nicht tatenlos zuzusehen, sondern aktiv zu werden, wenn Ihr Ruf auf dem Spiel steht.

Nicht jede Kritik ist hinzunehmen: Die rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Jeder darf seine Meinung äußern – auch kritisch. Doch diese Freiheit hat Grenzen, insbesondere dann, wenn sie die Rechte anderer verletzt. Im Kontext von Google-Bewertungen sind vor allem folgende Fallgruppen relevant, bei denen eine Löschung der Rezension oft erfolgreich durchgesetzt werden kann:

  1. Unwahre Tatsachenbehauptungen:Dies ist der häufigste und juristisch klarste Fall. Behauptet ein Bewerter nachweislich falsche Fakten über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen, ist dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    • Beispiel: "Das bestellte Essen kam erst nach 3 Stunden kalt an", obwohl die Lieferung nachweislich innerhalb von 30 Minuten und heiß erfolgte.
    • Wichtig: Die Beweislast für die Unwahrheit liegt in der Regel bei Ihnen als betroffenem Unternehmen. Dokumentieren Sie daher alles sorgfältig!
  2. Schmähkritik:Hier geht es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern primär um die Diffamierung und Herabwürdigung der Person oder des Unternehmens. Die Äußerung ist von vornherein darauf angelegt, zu beleidigen und zu schmähen. Die Abgrenzung zur (noch zulässigen) überspitzten Kritik ist oft schwierig und erfordert juristisches Fingerspitzengefühl.

    • Beispiel: "Der Inhaber ist ein Betrüger und Halsabschneider, der seine Kunden systematisch abzockt." (Ohne jegliche sachliche Grundlage).
  3. Bewertungen von Nicht-Kunden (Fake-Bewertungen):Eine Bewertung soll eine tatsächliche Erfahrung widerspiegeln. Hatte der Verfasser der Rezension nachweislich keinen geschäftlichen Kontakt mit Ihnen, handelt es sich um eine Fake-Bewertung, die gelöscht werden kann. Oftmals sind dies gekaufte Negativbewertungen von Konkurrenten oder Racheakte.

  4. Verletzung von Persönlichkeitsrechten:Werden Mitarbeiter namentlich genannt und beleidigt, oder werden interne, nicht öffentliche Informationen preisgegeben, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

  5. Verstoß gegen die Google-Richtlinien:Google selbst hat Richtlinien für Inhalte. Verstößt eine Bewertung dagegen (z.B. durch Hassrede, offensichtlich gefälschte Inhalte, Interessenkonflikte), kann dies ebenfalls ein Grund für eine Löschung sein – auch wenn die Bewertung nicht zwingend rechtswidrig im juristischen Sinne ist.

Ihr Fahrplan: Wie Sie gegen schlechte Google-Bewertungen vorgehen

Wenn Sie eine ungerechtfertigte negative Bewertung entdecken, empfehle ich folgendes Vorgehen:

Schritt 1: Ruhe bewahren und Beweise sichernAuch wenn es schwerfällt: Reagieren Sie nicht vorschnell und emotional auf die Bewertung. Machen Sie einen Screenshot der Bewertung (inklusive Datum, Name des Rezensenten und Inhalt). Diese Dokumentation ist später Gold wert.

Schritt 2: Bewertung intern prüfenIst an der Kritik vielleicht doch etwas dran? Auch wenn es schmerzt, eine ehrliche interne Analyse kann helfen, eigene Schwachstellen aufzudecken. Bei berechtigter, aber vielleicht überzogen dargestellter Kritik, kann eine professionelle, sachliche Antwort direkt unter der Bewertung manchmal Wunder wirken.

Schritt 3: Rechtliche Ersteinschätzung (ggf. mit anwaltlicher Hilfe)Prüfen Sie, ob einer der oben genannten Rechtsverstöße vorliegen könnte. Hier kann eine erste anwaltliche Einschätzung oft Klarheit bringen, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. Wir als Fachanwälte für IT-Recht kennen die Fallstricke und die aktuelle Rechtsprechung.

Schritt 4: Meldung der Bewertung an GoogleGoogle bietet eine Funktion, um Bewertungen zu melden ("Als unangemessen melden"). Nutzen Sie diese und begründen Sie präzise, warum die Bewertung Ihrer Ansicht nach gegen Richtlinien oder geltendes Recht verstößt.

  • Achtung: Die pauschale Behauptung "Die Bewertung ist falsch" reicht meist nicht aus. Liefern Sie Google stichhaltige Argumente und, wenn möglich, Belege für Ihre Sichtweise. Je detaillierter und fundierter Ihre Meldung, desto höher die Chance auf eine Löschung durch Google.

Schritt 5: Das anwaltliche "Notice-and-Takedown"-VerfahrenReagiert Google nicht oder lehnt die Löschung ab, obwohl ein klarer Rechtsverstoß vorliegt, ist der nächste Schritt oft ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an Google (sog. "Notice-and-Takedown-Letter"). Hier legen wir als Anwälte den Rechtsverstoß detailliert dar und fordern Google unter Fristsetzung zur Löschung auf. Google ist als Host-Provider unter bestimmten Umständen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald es davon Kenntnis erlangt. Mit einem fundierten Anwaltsschreiben erhöhen Sie den Druck und die Erfolgsaussichten erheblich.

Schritt 6: Identifizierung des Verfassers und direkte InanspruchnahmeIst der Verfasser der Bewertung bekannt oder kann er identifiziert werden (was leider oft schwierig ist, wenn Pseudonyme verwendet werden), können auch gegen diesen direkt Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei anonymen Bewertungen kann unter Umständen ein Auskunftsanspruch gegen Google bestehen, um die Identität des Verfassers zu erfahren – dies ist jedoch ein komplexer Weg.

Schritt 7: Gerichtliche SchritteAls letzte Konsequenz, wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt der Weg zu Gericht, entweder gegen Google (auf Duldung der Löschung oder Löschung) oder gegen den Verfasser selbst.

Proaktive Strategien: Was Sie außerdem tun können

  • Professionell antworten: Auch wenn eine Bewertung nicht gelöscht werden kann, eine souveräne, sachliche und lösungsorientierte Antwort kann den negativen Eindruck oft abmildern und zeigt anderen Lesern Ihre Professionalität.
  • Positive Bewertungen fördern: Bitten Sie zufriedene Kunden aktiv um eine ehrliche Bewertung. Je mehr positive Rezensionen Sie haben, desto weniger fällt eine einzelne negative ins Gewicht.
  • Reputationsmanagement: Beobachten Sie Ihre Online-Bewertungen regelmäßig. Es gibt auch Tools, die Sie dabei unterstützen können.

Warum ein Fachanwalt für IT-Recht der richtige Partner ist

Das Vorgehen gegen negative Google-Bewertungen erfordert nicht nur juristisches Know-how im Bereich Medienrecht und Persönlichkeitsrecht, sondern auch technisches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Plattformen wie Google. Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich genau diese Expertise mit. Wir kennen die Argumentationslinien, die bei Google Gehör finden, und die Fallstricke des Verfahrens. Wir können die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Ihnen helfen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen, damit Ihr guter Ruf keinen ungerechtfertigten Schaden nimmt.

Lassen Sie sich nicht unterkriegen!

Schlechte Google-Bewertungen sind ärgerlich, aber kein Schicksal, das Sie einfach hinnehmen müssen. Es gibt wirksame rechtliche Mittel, um sich zu wehren.

Sie haben eine negative Google-Rezension erhalten und sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam prüfen wir Ihren Fall und entwickeln die für Sie passende Strategie.

Ich hoffe, dieser Beitrag konnte Ihnen einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten geben. Bleiben Sie wachsam und schützen Sie Ihren guten Ruf!

Foto(s): Thomas Feil

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