Schockmoment Kündigung: Wann ist eine Entlassung überhaupt rechtlich wirksam?

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Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer völlig überraschend – und sorgt oft für Schock, Unsicherheit und viele offene Fragen. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam. Der deutsche Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kündigung rechtlich Bestand hat, welche Vorschriften dabei gelten und welche Schritte Sie bei einer Kündigung einleiten sollten.

Welche Regelungen gelten im Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten (§ 1 KSchG). Trifft das auf Sie zu, kann Ihr Arbeitsverhältnis nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden.

Wichtig: Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich ausgesprochen wurde – eine mündliche Kündigung ist rechtlich unwirksam (§ 623 BGB).

Welche Kündigungsarten sind rechtlich zulässig?

Betriebsbedingte Kündigung:
Der Arbeitgeber kann aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen kündigen – z. B. bei Stellenabbau, Outsourcing oder der Schließung einzelner Abteilungen. Dabei muss er eine Sozialauswahl treffen und besonders schutzwürdige Arbeitnehmer berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 KSchG).

Personenbedingte Kündigung:
Liegt z. B. eine langfristige Erkrankung vor, durch die die Arbeitsleistung dauerhaft nicht erbracht werden kann, kann eine personenbedingte Kündigung erfolgen. Vorher muss jedoch geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung unter veränderten Bedingungen möglich ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).

Verhaltensbedingte Kündigung:
Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, etwa durch unentschuldigtes Fehlen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. In der Regel ist dafür eine vorherige Abmahnung erforderlich (§ 314 BGB).

Zusammenfassend kann man festhalten, dass eine Kündigung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie auf einem zulässigen Kündigungsgrund beruht und die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer profitiert vom Sonderkündigungsschutz?

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz – das heißt, sie können nur unter sehr engen Voraussetzungen gekündigt werden:

In diesen Fällen ist meist eine Zustimmung der zuständigen Behörde notwendig – ohne diese ist die Kündigung nicht wirksam.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 622 sind die geltenden Kündigungsfristen festgehalten:

Beachten Sie: Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen. Entscheidend ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten und das Kündigungsschreiben rechtzeitig zugestellt wird.

Kündigung erhalten – was jetzt?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln:
Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war.

Empfehlung: Lassen Sie die Kündigung rechtlich prüfen – z. B. durch einen Anwalt, die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle. Häufig bestehen gute Chancen, gegen eine unzulässige Kündigung erfolgreich vorzugehen.

Nicht jede Kündigung ist rechtens – formale Fehler, falsche Fristen oder fehlende Voraussetzungen können die Wirksamkeit aufheben. Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

Sie benötigen Unterstützung?

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München benötigen: Kontaktieren Sie mich unkompliziert über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder via WhatsApp – ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung Ihrer individuellen Situation.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite: Anwalt München - Haidari.legal.

Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag zum Thema: Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag - Ihre Rechte, Risiken und Chancen

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