SCHUFA KNICKT EIN

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SCHUFA KNICKT EIN

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine der bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und sammelt Daten von verschiedenen Quellen, um Score-Werte zu erstellen, die von Kreditgebern und anderen Unternehmen genutzt werden, um Entscheidungen zu treffen.

Bevor der EuGH  C-26/22 und C-64/22 in den beiden Verfahren entscheidet,  ob die von der SCHUFA gelebte PRAXIS, relevante Daten bis zu 3 Jahre  länger als die INSOLVENZGERICHTE im Rahmen der Restschuldbefreiung zu speichern, knickt die SCHUFA ein.

In der heutigen Presseerklärung erklärte der Vorstand, Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA und verantwortlich für Recht: „Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart.“

Mit einer Entscheidung des EuGH rechnen wir im Sommer 2023. 

Allerdings gehe wir davon aus, dass der EuGH dem Generalanwalt in seiner Sichtweise folgen wird.
Sodass die PRAXIS der Schufa die Daten länger als die Insolvenzgerichte zu speichern und auf Anfrage ihren Mitgliedern mitzuteilen europarechtswidrig wäre. 

Hierdurch ergeben sich Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA, denn bei gehöriger Löschung der Daten bei der SCHUFA hätten die Restschuldbefreiten den schnellen wirtschaftlichen Neustart schneller starten können.

Auf dem Schaden sind letztendlich die Restschuldbefreiten sitzen geblieben. Dies könnte sich aber aufgrund der Rechtsprechung spürbar ändern. Sodass wegen dem verspäteten wirtschaftlichen Neustart die Restschuldbefreiten einen Schadensersatzanspruch geltend machen können.

Bleiben Sie nicht auf ihrem Schaden sitzen.
Machen Sie gegen die SCHUFA ihre Ansprüche geltend.

Foto(s): Oguz Korumtas

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