Schulrecht: Den Schulplatz einklagen – Weg frei zur Wunschschule mit dem Anwalt für Schulrecht

  • 4 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Schulrecht ist Landesrecht – das heißt, dass jedes Bundesland für die Vergabe der Schulplätze, die Ausbildung und deren rechtliche Regelungen verantwortlich ist und dass kein bundeseinheitliches Recht besteht. 

Umso wichtiger ist es, dass Sie einen Ansprechpartner finden, der spezielle Kenntnisse zum jeweiligen Landesrecht hat und Ihre Interessen zielgerichtet durchsetzen kann. Als Anwalt für Verwaltungsrecht stehen ich Ihnen auf dem Weg zur Wunschschule zur Seite.

Schulplatzklage – Einklagen eines Grundschulplatzes mit dem Anwalt für Schulrecht

Augen auf bei der Wahl der Schule. Alle Eltern stehen irgendwann vor der Situation, für ihren Sprössling die passende Schule auswählen zu müssen. So wird man den einen oder anderen Tag an verschiedenen Schulen zum „Tag der offenen Tür“ verbringen oder sich im Bekanntenkreis umhören. 

Nach den landesrechtlichen Regelungen wird die zuständige Grundschule regelmäßig mit einem sogenannten Einschulungsbereich bestimmt. Damit steht anhand des Wohnortes vorab fest, auf welche Schule das Kind eingeschult wird.

a. Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl des Grundschulplatzes

Den Eltern wird durch die entsprechenden Gesetze jedoch ermöglicht, eine andere als die zuständige Schule auszuwählen und entsprechende Anträge zu stellen. Diese Anträge werden dann gesammelt und anhand eines festgelegten und überprüfbaren Verfahrens verteilt. Eltern sollten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, denn die Aufnahme an einer Schule, an welcher man sich nicht beworben hat, ist nahezu unmöglich.

b. Auswahlkriterien bei der Schulplatzklage

In vielen Bundesländern werden Kriterien wie die starke persönliche Bindung zu anderen Kindern (Geschwisterregelung), die Wahl eines bestimmten Schulprogramms oder die wesentliche Betreuungserleichterung vorrangig berücksichtigt. 

Nach welchen Kriterien die Plätze an Ihrer Schule vergeben werden, kann Ihnen ein Anwalt auf Nachfrage beantworten oder Sie stöbern ein wenig im entsprechenden Schulgesetz und den einschlägigen Verordnungen.

c. Einfluss auf die Vergabekriterien

Viele Eltern versuchen, insbesondere bei der Zuständigkeit von sogenannten Brennpunktschulen, durch gezielte Maßnahmen Einfluss auf die Zuweisung einer anderen Schule zu nehmen. Beispielsweise wird oft versucht, durch sogenannte „Scheinanmeldungen“ in den Einschulungsbereich einer anderen Grundschule zu gelangen. Meistens werden die Maßnahmen jedoch zu spät ergriffen. Ratsam ist es daher, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.

d. Wann muss ich tätig werden und einen Anwalt beauftragen

Sinnvoll ist es, sich schon vor der Bewerbung anwaltlich beraten zu lassen. Der Anwalt wird nicht gleich die Bewerbung für Sie übernehmen, aber durch die frühzeitige Bewerbung können meist Fehler in der Bewerbung vermieden oder Unwissenheit zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens aufgeklärt werden. 

Spätestens wenn man einen Ablehnungsbescheid von der Schulbehörde erhält, sollte man beim spezialisierten Anwalt für Schulrecht vorsprechen. Zwingend ist, dass gegen den Bescheid ein Rechtsmittel eingelegt wird. In der Regel ist dies der Widerspruch, in einigen Bundesländern oder bei einzelnen Schulen kann jedoch gleich eine Klage erforderlich sein.

Der Anwalt für Schulrecht wird im Rahmen des Widerspruches nun die Vergabe der Plätze überprüfen. Hierzu wird er Einsicht in die Unterlagen bei der Schulbehörde nehmen und sowohl die Anzahl der Klassen und deren Besetzung als auch die Vergabe jedes einzelnen Platzes nachvollziehen. 

Hier können immer wieder Unstimmigkeiten aufgedeckt werden, die zur Vergabe weiterer Plätze an die Mandanten führen. Wenn keine Einigung mit der Schulbehörde möglich ist, muss der Anspruch im gerichtlichen Eilverfahren mit einer sogenannten Schulplatzklage durchgesetzt werden.

Einklagen des Schulplatzes in die Sekundarstufe (Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Oberschule)

Auch für die Schulplätze in den weiterführenden Schulen stehen die Vergabekriterien vorab fest. Hier gibt es jedoch keinen Einzugsbereich mehr, sodass alle Kinder des Bundeslandes grundsätzlich auch die freie Wahl der Schule haben. 

Oft sind die Noten der Grundschule ausschlaggebendes Kriterium für die Aufnahme an der weiterführenden Schule. Berücksichtigt werden auch hier beispielsweise besondere Härtefälle oder Geschwisterkinder an der aufnehmenden Schule.

Auch bei der Aufnahme zum Wunsch – Gymnasium, der Integrierten Sekundarschule oder der Gemeinschaftsschule ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll. 

Spätestens nach Erhalt des Bescheides sollte der im Bildungsrecht spezialisierte Anwalt im Schulrecht zum Verfahren hinzugezogen werden. Erfahrungsgemäß sind Eltern selbst nicht in der Lage, das zum Teil komplizierte Verfahren zu überblicken. Der im Schulrecht spezialisierte Anwalt weiß jedoch ganz genau, an welchen Stellen er besonders intensiv schauen und ggf. nachfragen muss. 

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Verfahren ohne anwaltliche Unterstützung selten erfolgreich verlaufen, nach Übernahme durch den Anwalt aber schnell geklärt werden können.

Erfolgsaussichten der Schulplatzklage mit dem Anwalt für Verwaltungsrecht

Mit anwaltlicher Vertretung haben Sie sehr gute Chancen, Ihren Wunschschulplatz durchsetzen zu können. Wir haben bereits zahlreiche Verfahren an Grundschulen oder weiterführenden Schulen erfolgreich betreut. Hierzu gehören auch die Staatlichen Europaschulen in Berlin (SESB). Erfahrung spielt hier eine große Rolle.

Wir sind bundesweit tätig und beraten Sie gern. Mit mehr als 3.000 betreuten Verfahren helfen wir mit unserer Erfahrung, die bestmöglichen Bildungsbedingungen für Ihre Kinder zu erreichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Keno Leffmann

Beiträge zum Thema