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Wann ist der Schulweg unfallversichert?

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Wann ist der Schulweg unfallversichert?

Ende der Sommerferien, das heißt für viele Kinder, sich wieder auf den Weg in die Schule zu machen. Für einige von ihnen ist es das erste Mal. Straßenverkehr, Fahrten mit Bus oder Bahn, Rangeleien und vieles mehr: Der Schulweg birgt einige Risiken. Unfälle sind zwar oft unfallversichert – allerdings nicht immer. 

Direkter Schulweg ist versichert

Wie beim Arbeitsweg ist auch beim Schulweg der direkte und unmittelbare Weg von und zur Schule versichert. Dessen Anfangs- und Endpunkte sind normalerweise die elterliche Wohnung und das Schulgebäude. Keine Rolle spielen dabei die Unterrichtszeiten. Ist die Schule einmal früher aus, ist der Weg dennoch versichert. Das gilt genauso bei späterem Unterrichtsbeginn oder wenn ein Kind zu spät kommt, weil es etwa den Bus verpasst hat. Erst recht sind deshalb Unfälle in der Wartezeit auf entsprechende Verkehrsmittel genauso versichert wie Unfälle beim Transport.  

Die Unfallversicherung hängt zudem nicht von der Nutzung eines bestimmten Verkehrsmittels ab. Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sind daher bei Unfällen ebenfalls versichert. 

Welche Umwege auf dem Schulweg sind noch versichert?

Inzwischen sind meist beide Eltern berufstätig. Und besonders Alleinerziehende, die arbeiten müssen, kennen die Situation, dass bei Schulende noch niemand zu Hause ist. In diesen und vergleichbaren Fällen ist auch der Weg von und zum Ort einer fremden Obhut versichert. Der kann beispielsweise zu Verwandten wie Oma und Opa, Eltern von Mitschülern oder einer Betreuungseinrichtung führen. 

Auch wenn ein Kind zu Freunden geht und den Schulweg somit unterbricht, ist der Weg selbst in Verbindung mit einem kleinen Umweg noch versichert. Für die Zeit des Aufenthalts gilt das jedoch nicht. Sofern die Unterbrechung nicht länger als zwei Stunden dauert, ist auch der restliche Heimweg noch versichert. Auf diese maximale Aufenthaltsdauer kommt es beim Heimweg von einer Betreuung hingegen nicht an. Hier ist der spätere Weg nach Hause immer versichert. 

Keinen Versicherungsschutz genießen Schulkinder allerdings bei längeren Umwegen aus privaten Gründen. So etwa, wenn der Weg statt nach Hause ins Kaufhaus führt. Das gilt übrigens auch beim Umweg zu einer privaten Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe. Grund dafür ist, dass die Unfallversicherung an den Besuch einer Bildungseinrichtung geknüpft ist. Ein Schutz besteht somit nur, wenn es sich um schulische Veranstaltungen handelt. 

Vor allem wenn ein anderer Weg sicherer ist – weil er etwa das Überqueren einer stark befahrenen Straße erspart –, darf ein Schüler vom kürzesten Weg abweichen. Hilfreich bei der Suche nach sicheren Strecken ist ein vorhandener Schulwegplan. Bei dessen Nichtbefolgung entfällt jedoch nicht gleich der Unfallversicherungsschutz. 

Gemeinsamer Schulweg: Schutz auch in der Gruppe

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Schüler eine Gruppe bilden, die gemeinsam zur Schule unterwegs ist und deren Bildung Abweichungen vom Schulweg erfordert. Dabei kann es sich sowohl um eine etwa von Eltern organisierte Fahrgemeinschaft als auch eine von Schülern selbst gebildete Laufgemeinschaft handeln. Begleiten Erwachsene eine solche Gruppe, sind sie ebenfalls unfallversichert. 

Unfall auf dem Schulweg: Kinder sind keine Erwachsene

Bei Erwachsenen kann bereits ein geringes Fehlverhalten den Versicherungsschutz kosten. Von Kindern verlangen die Gerichte ein derart fehlerfreies Verhalten dagegen nicht. Entscheidend ist neben dem Grund für das Fehlverhalten das Alter des Kindes und dessen Entwicklungsstand. So bleibt es oft beim Versicherungsschutz, wenn äußere Einflüsse wie das Verhalten anderer Schüler zum Unfall beigetragen haben. Diese Punkte spielen nicht zuletzt bei typischen Rangeleien zwischen Kindern eine Rolle. 

(GUE)

Foto(s): ©Adobe Stock/Irina Schmidt

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