Schwarzarbeit - Die aktuelle Situation

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Schwarzarbeit verursacht nicht nur einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden, sondern ist auch für Auftraggeber und Auftragnehmer gefährlich. Nach der aktuellen Rechtsprechung verlieren beide ihre vertraglichen Ansprüche gegen den anderen, wenn sie von der Schwarzarbeit wissen und daraus ihre Vorteile ziehen wollen.

Ein sehr häufiger Fall der Schwarzarbeit ist die sogenannte Ohne-Rechnung-Abrede. Bauherr und Handwerker vereinbaren dabei, dass die Vergütung für die Leistung ohne Rechnung gezahlt wird. Der Kunde möchte durch Einsparung der Mehrwertsteuer einen günstigeren Preis erhalten und der Unternehmer bekommt einen Auftrag. Schwarzarbeit liegt aber auch vor, wenn nur ein Teil der Rechnung ohne Mehrwertsteuer gezahlt werden soll.

Die Rechtsfolgen einer Schwarzarbeit entfallen nicht dadurch, dass der Auftragnehmer hinterher doch noch eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt. Der Vertrag ist bereits durch die – ehemalige – Schwarzarbeitsabrede nichtig geworden.

Aus einem nichtigen Vertrag kann kein Vertragspartner Rechte gegen den anderen ableiten. Daher verliert der Unternehmer seinen Anspruch auf Bezahlung seiner Arbeit. Und der Kunde hat keine Mängelansprüche, er kann also vom Handwerker nicht die Beseitigung von Mängeln seiner Arbeit verlangen.

Auch die Beauftragung eines Handwerkers, der für die Arbeiten, die er ausführen soll, nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, fällt unter Schwarzarbeit.

Die Einzelheiten der aktuellen Rechtslage sind in dem folgenden Video dargestellt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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