Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit: Wie Sie unbewusst in die Steuerfalle tappen können!

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Die Flexibilität der modernen Arbeitswelt bietet viele Vorteile – sei es für Unternehmen oder Freiberufler. Doch mit der Freiheit kommen auch rechtliche Fallstricke, die oft unterschätzt werden. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sind zwei der größten Gefahren, die schnell zum Verhängnis werden können – und die finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen sind gravierend!


Was ist Scheinselbstständigkeit?


Viele Selbstständige arbeiten auf freiberuflicher Basis, oft sogar ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber. Doch was viele nicht wissen: Wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind, wird diese Konstellation von den Behörden schnell als Scheinselbstständigkeit eingestuft. Das bedeutet, dass der Auftraggeber – und manchmal auch der Freiberufler selbst – rückwirkend als Arbeitgeber behandelt wird. Die Konsequenz? Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen.


Wann wird es gefährlich? Die typischen Anzeichen einer Scheinselbstständigkeit


    1.    Der Selbstständige arbeitet dauerhaft und regelmäßig nur für einen Auftraggeber.

    2.    Es besteht eine Weisungsabhängigkeit, z. B. feste Arbeitszeiten oder Aufgaben, die wie bei einem Angestelltenverhältnis vorgegeben werden.

    3.    Der Selbstständige hat keinen eigenen Betrieb oder tritt nicht am Markt als eigenständige Einheit auf.


Schwarzarbeit: Schnell passiert, teuer bezahlt


Schwarzarbeit betrifft nicht nur Bauarbeiter oder Haushaltshilfen – immer mehr Menschen geraten in die Falle, indem sie vermeintlich harmlose “Freundschaftsdienste” erbringen oder Dienstleistungen ohne ordnungsgemäße Rechnungen erbringen. Auch Unternehmen, die ungenau Verträge aufsetzen, riskieren hohe Strafen, wenn sich herausstellt, dass es sich um eine nicht angemeldete Beschäftigung handelt. Die Folge: massive Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen, empfindliche Geldbußen und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.


Wie Sie sich schützen können


    1.    Rechtskonforme Verträge: Achten Sie darauf, klare und rechtlich saubere Verträge abzuschließen, um nicht versehentlich in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen.

    2.    Sozialversicherungsrechtliche Prüfung: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihre Arbeitsverhältnisse von einem Experten prüfen.

    3.    Rechtzeitige Anmeldung: Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigungsverhältnisse korrekt bei den zuständigen Stellen gemeldet werden.


Fazit: Prävention ist der Schlüssel


Die Grenzen zwischen legaler Selbstständigkeit, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sind oft fließend. Doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!


Egal, ob Sie als Unternehmer oder Selbstständiger agieren – informieren Sie sich rechtzeitig, bevor aus einem vermeintlich harmlosen Arbeitsverhältnis ein Fall für das Strafrecht wird.


Ein kleiner Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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