SEC schlägt Produktdefinitionen für Swaps vor

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Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat nach einer Veröffentlichung vom 27.04.2011 auf ihrer Website einstimmig beschlossen, Regelungen zur näheren Definition der Begriffe „Swap”, „wertpapierbasierter Swap” und „wertpapierbasierter Swap-Vertrag” vorzuschlagen.

Die Börsenaufsichtsbehörde hat ferner Regelungen bezüglich „gemischter Swaps” sowie zur Bilanzierung für „wertpapierbasierte Swap-Verträge” vorgeschlagen.

Eine der grundlegenden Ursachen dafür, dass es bislang nicht ausreichend gelang, die Bedeutung der Swaps zu erkennen, könnte in der fehlenden Fähigkeit bestehen, sich mangels Produktdefinition selbstständig der konkreten Lage nach zu orientieren. Maßgeblich für die Produktdefinition könnte es sein, den Komplex im Lichte eines größeren, natürlichen möglichst logischen Wertungs- und Geltungszusammenhang zu erfassen. In Norddeutschland konnte die Hauptgläubigerin der Beluga Shipping, die HCI Capital, Eventualverbindlichkeiten um 1,6 Mrd. Euro durch einen Dept-Equity-Swap senken.

Keine Swaps sind nach dem SEC-Vorschlag Verträge, die Versicherungsprodukte betreffen. Unbedingte Termingeschäfte sind danach ebenfalls keine Swaps. Verträge, die Verbraucher aus persönlichen, familiären oder zu Haushaltszwecken eingehen, sind auch keine Swaps. Arbeitsverträge, Grundstückskaufverträge sowie gewerbliche Transaktionen unterfallen voraussichtlich nicht der Swap-Definition.

Dem Regelungsvorschlag von Swaps oder wertpapierbasierten Swaps sollen Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen, außerbörslichen Zinstermingeschäfte und Differenzkontrakte unterfallen. An der Börse gehandelte Termingeschäfte gehören nach dem Vorschlag nicht zum Swap-Begriff.

Die Swap-Regelungen wurden gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde Commodity Futures Trading Commission (CFTC) vorgeschlagen und basieren auf dem Dodd-Frank-Gesetz zur Wall Street-Reform und zum Verbraucherschutz. Öffentliche Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Regelungen sollen innerhalb von 60 Tagen nach deren Veröffentlichung im Federal Register (US-Bundesanzeiger) eingehen.


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