Sensation im Abgasskandal – EuGH Generalanwalt sieht Ersatzanspruch für Diesel-Käufer
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Kehrtwende im Dieselskandal
Es bahnt sich ein Durchbruch im Abgasskandal an. Der EuGH Generalanwalt geht in einem Verfahren gegen die Mercedes Benz Group AG davon aus, dass Dieselfahrer, die ein Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, einen Ersatzanspruch haben. Primär betrifft dieses Verfahren Daimler-Diesel-Fahrer. Darüber hinaus dürfte sich die Argumentation aber auch auf Dieselkläger gegen VW, Seat, Skoda, Audi, Porsche, Opel, BMW und Wohnmobil-Dieselfahrer, insbesondere mit Fiat Ducato Motor übertragen lassen. Es handelt sich dabei um einen möglichen Durchbruch und eine Sensation. Mit einer weiteren großen Klagewelle im Abgasskandal ist zu rechnen, nicht nur gegen Mercedes Benz.
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Klagen im Dieselskandal haben große Aussicht auf Erfolg
Waren bislang Klagen teilweise an den Anforderungen des Nachweises einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung im Rahmen des § 826 BGB gescheitert, könnte die Einschätzung des EuGH Generalanwalts zu einer Haftung von Daimler und weiteren Diesel-Herstellern nach § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz führen. Der EuGH Generalanwalt geht nämlich von einem Individualschutz der europäischen Vorschriften aus. In der Pressemitteilung zu den Schlussanträgen des Generalanwalts C- 100/21 heißt es dazu in erfrischender Deutlichkeit:
„In seinen Schlussanträgen von heute schlägt Generalanwalt Athanasios Rantos dem Gerichtshof vor, erstens zu antworten, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Fahrzeugs, insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben, schützt. Mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung versichere der Hersteller dem Erwerber nämlich, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Anforderungen des Unionsrechts erfüllt.“
Der Europäische Gerichtshof folgt regelmäßig der Einschätzung des Generalanwalts. Sollte der Europäische Gerichtshof dieser Auffassung folgen, deutet sich damit ein Dammbruch im Dieselskandal an. Die Hersteller würden dann auch wegen Fahrlässigkeit bei der Implementierung haften. Die Fahrlässigkeit dürfte nach unserer Einschätzung feststehen.
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Bahnbrechende Entscheidung des EuGH deutet sich an
Auch die weiteren Ausführungen des Generalanwalts haben es in sich. Dort heißt es:
„Zweitens schlägt der Generalanwalt vor, zu entscheiden, dass das Unionsrecht die Mitgliedstaaten verpflichtet, vorzusehen, dass der Erwerber eines Fahrzeugs einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hat, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Hierfür müssten die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängen.“
Auch diese Ausführungen sind eine klares Signal des Generalanwalts an die Mitgliedstaaten ihr Recht so auszulegen, dass Fahrzeughersteller haften, wenn dieses mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Auch diese Ausführungen stärken die Positionen der Dieselkläger fundamental.
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