Sinnvoll vorsorgen – eine Übersicht gängiger und sinnvoller Vorsorgeverfügungen und -erklärungen

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Vollmachten und Verfügungen für den Krankheits- und Todesfall – sorgen Sie vor, damit Sie und Ihre Angehörigen nicht das Nachsehen haben.

Vorsorgevollmacht

Hierin lassen sich Ihre Interessen im Fall einer Krankheit regeln, insbesondere und nur dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst eine Entscheidung zu fällen. Keineswegs ist es in Deutschland so, dass im Fall der Fälle die Angehörigen eine automatische Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis erhalten. Weder der Ehegatte noch die Kinder können hier ohne weiteres „einspringen“. Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung tritt das Betreuungsgericht auf den Plan und holt ein medizinisches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen ein. In weiterer Folge wird ein kostenpflichtiger Betreuer bestellt. Dies können fremde Dritte sein, die auch entgegen der Widersprüche Angehöriger Einblick in die privaten Verhältnisse und Finanzen erhalten. Aufgrund der Fülle der zu bearbeitenden Betreuungsfälle benötigen die zuständigen Gerichte eine nicht unerhebliche Zeit für die Bearbeitung. Wertvolle Tage oder sogar Wochen verstreichen.

Allerdings darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn es keine andere Möglichkeit zur Entscheidungslösung gibt. Durch die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht lässt sich die Situation im Vorhinein entschärfen. Durch Bestellung einer Vertrauensperson zur persönlichen Vertretung wird die Anordnung einer Betreuung weitgehend obsolet.

Betreuungsverfügung

Im Rahmen dieser persönlichen Erklärung kann der Betroffene vor Eintritt einer – den eigenen Willen beeinflussenden – Situation einen Vorschlag für eine Betreuungsperson machen. Das zuständige Gericht prüft dann nur noch, ob dies dem Wohl dem Betroffenen nicht entgegensteht. Regelmäßig wird es an den Vorschlag aber gebunden sein und den gewünschten Betreuer bestellen.

Patientenverfügung

Hier können Sie persönlich und vorab bestimmen, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, immer gesetzt den Fall, Sie sind aktuell zu einer eigenen Entscheidung nicht mehr in der Lage. Inhaltlich sollten die Lebens- und Behandlungssituationen klar und deutlich, am besten mit aufgeführten Beispielfällen, beschrieben sein. Diesbezügliche Wünsche müssen klar und allgemein verständlich formuliert sein. Die Patientenverfügung muss schriftlich fixiert und eigenhändig unterschrieben werden. Damit die Verfügung im Fall der Fälle auch gefunden wird, bietet sich ein mitzuführender Hinweis in der Brieftasche o.ä. an. Auch gibt es die Möglichkeit, eine Registrierung im Zentralen Versorgungsregister zu veranlassen.

Sorgerechtsverfügung

So lange noch minderjährige Kinder existieren, bietet sich die Errichtung einer Sorgerechtsverfügung an. Mit dieser lässt sich vorab bestimmen, wer nach dem Ableben die Kinder vertreten soll.

Testament

Das ist die bekannteste und bewährte Form, den Nachlass im Fall des eigenen Ablebens zu regeln. Beim Testament handelt es sich um eine einseitige, jederzeit widerrufliche Willenserklärung. Auch diese hat ein Schriftformerfordernis und muss eigenhändig unterschrieben sein. Orts- und Datumsangaben dürfen nicht vergessen werden. Inhaltlich gibt es zahllose Möglichkeit, seinen Nachlass zu verteilen.

Fazit

Gut geregelt ist schon gewonnen!

Vergleichbar mit einigen wichtigen Versicherungen dienen die genannten Absicherungen nicht nur der Vorsorge für einen eintretenden Krankheits- und Todesfall, sie vermitteln auch im Nichteintritt eines „worst case“ ein gutes Gefühl und die unbeschwerte Vorausschau in die Zukunft.

Ich beantworte gern alle weiteren Fragen rund um die Vorsorgeerklärungen. Jede Lebenssituation erfordert hierbei eine detaillierte Analyse. Ich gehe auf Ihre Sorgen und Wünsche mit persönlichem Engagement ein. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Viele Grüße Ihre

Dagmar Andree

Fachanwältin Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Kanzlei Oelmayer, Kulitz & Kollegen, Rechtsanwälte und Steuerberater in Ulm.


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