Skimming – Wenn das Bankkonto leergeräumt wurde

  • 1 Minuten Lesezeit

Erlangen der EC-Karte

Beim sogenannten Skimming manipulieren Betrüger die Geldautomaten oder auch die Karten-Türöffner. Hierbei wird auf dem Karteneinzugsschlitz ein Aufsatz mit einem Lesegerät angebracht. 

Wenn der Bankkunde dann seine EC-Karte in den Schlitz einführt, kann das aufgebrachte Lesegerät die Daten auf der EC-Karte ablesen und diese dann auf einem Kartenrohling speichern und somit eine Kopie der echten EC-Karte speichern.

Erlangen der dazugehörigen PIN:

Um die dazugehörige PIN zu erhalten, wird in der Nähe des Geldautomaten eine Minikamera angebracht. Der Bankkunde wird so bei Eingabe seiner PIN beobachtet.

Des Weiteren gibt es noch folgende weitere Methode.

Hier wird auf der Tastatur eine zweite Tastatur angebracht wird. Diese sieht täuschend echt aus, sodass der Bankkunde die Manipulation nicht erkennen kann. Wenn der Kunde dann sein PIN eingibt, wird diese aufgezeichnet.

Wurden EC-Karte und PIN erlangt, werden meist erhebliche Summen von den Konten der geschädigten Bankkunden abgehoben. Die Abhebungen erfolgen hierbei meist aus dem Ausland.

Rechte des geschädigten Bankkunden:

Geschädigte Bankkunden haben in diesem Fall Rechte gegenüber ihrer Bank, denn das Risiko trägt bei Abhebungen durch das sogenannte Skimming die Bank.

So muss die Bank die abgehobenen Beträge auf dem Kundenkonto der geschädigten Bankkunden wieder gutschreiben. 

Auch wenn mit der gefälschten EC-Karte Einkäufe mittels des „Electronic-Cash“-Verfahrens getätigt werden, muss die Bank die unberechtigten Umsätze wieder dem Kundenkonto gutschreiben.

Im Falle von Umsätzen mittels des Lastschriftverfahrens – die Kassen der Geschäfte lesen hierbei Bankleitzahl und Kontonummer vom Magnetstreifen der Karte ein und der „Kunde“ unterschreibt dann – trägt der Händler den Schaden selbst.

Sind Sie Opfer des Skimmings geworden, sollten Sie in jedem Fall Ihre Rechte bei Ihrer Bank geltend machen und sich, wenn nötig, anwaltliche Hilfe holen.

Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und allgemeines Zivilrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher

Beiträge zum Thema