Skiunfälle in Österreich - FIS-Regel 5

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Die FIS-Regel 5 lautet:

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren

„Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts fahren will, muss sich nach oben und nach untern vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.“

Diese Regel wurde nachträglich geändert, um auch untypische Fahrlinien wie eben das Hangaufwärtsfahren miteinzubeziehen. Nach dieser Regel trifft jeden Skifahrer, der in eine Piste einfahren, sie queren oder hangaufwärts fahren will, eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gegenüber den anderen Skifahrern bzw. Snowboardern. Eingeschlossen ist auch die Pflicht, von oben kommenden Skifahrern oder Snowboardern den Vorrang zu gewähren, falls ein gefahrloses Ein- oder Anfahren nicht möglich ist.

Eine Skifahrerin (A) fuhr auf einer Piste hangabwärts, während ein anderer Skifahrer (B) einen Carvingschwung nach rechts vollzog, der auch hangaufwärts führte. B nahm dabei die A nicht wahr, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, da er sie bereits im Rahmen eines Überholvorgangs im Blickfeld hatte. Er hatte sie aber nicht weiter beachtet, da sie seiner Meinung nach keine Gefahr darstellte. Während des Aufwärtsschwungs des B - die A nahm gerade einen Linksschwung vor kam es zur Kollision der beiden Skifahrer.

Laut dem OGH lag ein alleiniges Verschulden des B vor, da er ein atypisches Fahrmanöver ausführte, um die Gefährlichkeit des Kreuzungsbereiches wusste und ohne Weiteres erkennen konnte, dass er für die A nicht wahrnehmbar war, und damit rechnen musste, dass A einen Linksschwung vollführte.

Fundstellen: 1 Ob 219/05w, 3 Ob 542/89

Lesen Sie hier FIS-Regel 6

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Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann

www.kunzenmann.at



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