Sky-Abmahnung der JBB Anwälte wegen Ausstrahlung des TV-Senders „BeIn Sports Max 8“

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Wieder einmal wurde uns von einem unserer Mandanten eine aktuelle Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vorgelegt. Das Besondere: Unser Mandant soll die Urheberrechte von Sky durch die Ausstrahlung des aus Katar stammenden TV-Senders „BeIn Sports Max 8“ in seiner Gaststätte verletzt haben.

Wir haben bereits sehr oft über Abmahnungen des TV-Senders Sky berichtet. Diese wurden oft auch von der hier wieder abmahnenden Anwaltskanzlei JBB aus Berlin ausgesprochen. In den vorangegangenen Fällen ging es jedoch darum, dass unsere Mandanten jeweils das TV-Programm von Sky in ihrem Restaurant, ihrer Bar, ihrem Club oder einer anderen Lokalität öffentlich gezeigt haben soll, ohne dass sie hierfür ein gewerbliches Abo mit Sky abgeschlossen hätten. 

Hierin sah Sky bzw. sahen die Rechtsanwälte eine Urheberrechtsverletzung. Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht konnte bereits einige interessante Erfolge vor verschiedenen deutschen Gerichten erzielen, in denen es um Sky-Abmahnungen ging. 

In einem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt wurde und in dem Rechtsanwalt Jan B. Heidicker einen Sky-Abmahnungsempfänger vertrat, hatte der Sky-Kontrolleur falsche Angaben über das angeblich ausgestrahlte Fußballspiel gemacht. 

In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt wurde, bekam unser Mandant Recht, der das Sky-Programm nur in einem geschlossenen Raum gezeigt hatte, der mit einem Schild „Privatveranstaltung! Zutritt nur für Clubmitglieder!“ gekennzeichnet war.

In der uns nun vorgelegten Abmahnung ist der Vorwurf ein anderer: Die JBB-Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten zwar ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten von Sky vor, jedoch mit einer anderen Argumentation.

Zu Beginn der Abmahnung wird ausgeführt, dass Sky einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen sei und unter anderem auch „die Live-Übertragung der weit überwiegenden Anzahl der Spiele der Fußball-Bundesliga und der 2. Fußball-Bundesliga sowie Spiele der UEFA Champions League und des DFB-Pokals“ zeige. 

Das Zeigen des Sky-Fernsehprogramms an einem öffentlichen Ort, wie z. B. einer Bar, einem Restaurant oder in einem Hotel sei nur dann zulässig, wenn hierfür ein gewerbliches Sky-Abo abgeschlossen worden sei.

Jede Woche lässt Sky mehrere hundert Kontrollen durchführen, um in Gaststätten, Restaurants, Bars, Diskotheken und anderen Orten zu überprüfen, ob dort unberechtigterweise das Sky-Fernsehprogramm gezeigt wird. Bei der Bundesliga-Spielbegegnung Bayer 04 Leverkusen gegen FC Schalke 04 sei das Lokal unseres Mandanten überprüft worden. 

Hierbei sei aufgefallen, dass unser Mandant zwar nicht das Sky-Fernsehprogramm in seinem Lokal ausstrahlte, aber dennoch ein Fernseher lief. 

Auf dem Fernseher zu sehen gewesen sein soll laut dem Bericht des Sky-Kontrolleurs der aus Katar stammende und u. a. in Frankreich ausgestrahlte TV-Sportsender „BeIN Sports Max 8“ (in der JBB-Abmahnung als „bein sports 8 max“ bezeichnet). Dort sei, ebenso wie zeitgleich bei Sky, zu sehen gewesen die Bundesligapartie Bayer 04 Leverkusen gegen FC Schalke 04. 

Für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland habe jedoch Sky die ausschließlichen Rechte zur Vorführung (§ 19 Abs. 4 UrhG) und öffentlichen Wahrnehmbarmachung (§ 22 UrhG). 

Daher sei das öffentliche Wiedergeben der Live-Übertragungen innerhalb Deutschlands nur mit einem der von Sky angebotenen Abonnementverträge gestattet. Auch die öffentliche Wahrnehmbarmachung von Bundesligapartien, die über einen „Drittsender“ (also z. B. BeIN Sports Max 8) ausgestrahlt werden, verletze die Urheberrechte von Sky.

Infolge der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung fordern die JBB-Rechtsanwälte von unserem Mandanten

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
  • Schadensersatz.

Bezüglich des Schadensersatzes stellen die JBB-Rechtsanwälte unseren Mandanten vor eine „Wahl“: Entweder er soll Schadensersatz nach der Lizenzanalogie zahlen oder einen Vergleich mit Sky schließen. Im ersten Fall legt Sky für die Berechnung des Schadensersatzbetrages den Sky-Abovertrag „Gastronomie – Bundesligapaket“ zugrunde, der „mindestens“ 2.460,00 Euro kosten würde. 

Im zweiten Fall gibt sich Sky mit einem pauschalen Schadensersatzbetrag von 500,00 Euro zufrieden. Dieser Betrag gilt aber nur dann, wenn unser Mandant zugleich ein gewerbliches Sky-Abo abschließt. Hierzu werde sich ein Sky-Mitarbeiter zeitnah mit unserem Mandanten in Verbindung setzen.

Zu der geforderten Unterlassungserklärung ist zu sagen, dass der Abmahnung eine vorformulierte Muster-Unterlassungserklärung beigefügt ist. Diese sollte jedoch aus mindestens zwei Gründen nicht unterzeichnet werden: Erstens geht sie über die gerügte Rechtsverletzung hinaus, ist also zu weit gefasst. 

Zweitens beinhaltet sie für jeden Fall des Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe i. H. v. 5.001,00 Euro, die unser Mandant dann (zusätzlich) zahlen müsste.

Unsere fachanwaltliche Einschätzung zu der Abmahnung

Wir haben in sehr vielen Fällen Mandanten erfolgreich verteidigt, die eine urheberrechtliche Abmahnung z. B. von Sky erhalten haben. Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist zudem nicht nur Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sondern auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht. 

Unsere Erfahrung und Kompetenz steht auch Ihnen als Betroffener einer Abmahnung zur Verfügung. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung kommt es naturgemäß immer auf die genauen Einzelfallumstände an. Dies gilt insbesondere, weil hier eine Urheberrechtsverletzung in dem Zeigen eines ganz anderen TV-Programms als Sky gesehen wird.

Wie die beiden oben genannten gerichtlichen Fälle zeigen, kommt es im Einzelfall immer auf eine gezielte und konsequente Verteidigung an. Wir kämpfen für Ihr Recht! Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so können wir Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte. Bitte unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da durchaus Fälle bekannt sind, in denen einstweilige Verfügungen mit Erfolg erlassen worden sind.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ruft Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de. In unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de berichten wir regelmäßig über aktuelle Fälle und Abmahnungen. Wir vertreten Sie bundesweit.



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