S/M-Cafe im Haus ist kein Mietmangel

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Eine Mieterin kürzte ihre Wohnungsmiete und berief sich dabei auf ein Minderungsrecht. Dies ergebe sich daraus, dass es im gleichen Haus ein Cafe gebe, welches ein Treffpunkt der Sado/Maso Szene darstelle. Dieses Cafe verfügte über einen separaten Eingang, der sich etwa 10 Meter entfernt vom Hauseingang befand. Die Mieterin fühlte sich durch die Begegnungen mit aufreizend und provokativ gekleideten Cafebesuchern auf der Straße belästigt.

Das Amtsgericht Hamburg gab der Klage der Vermieterin auf Zahlung der ausstehenden Restmiete statt. Der Mieterin stehe kein Mietminderungsrecht zu, weil die Mietwohnung keinen Mangel aufweise. Dies würde nämlich voraussetzen, dass die Nutzung der Mietsache selbst beeinträchtigt würde. Davon kann jedoch keine Rede sein, weil zur Mietsache nur die Wohnung der Mieterin sowie die dazugehörigen Gemeinschaftsflächen gehöre. Hierzu zählten etwa das Treppenhaus, nicht jedoch die Straße.


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