So will ein Betriebsprüfer Steuern sparen – mit Toilettentagebuch

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Über einen quasi aus den eigenen Reihen herangetragenen Fall hatte das FG Baden-Württemberg zu entscheiden, FG 21.3.2013 9 K 2096/12.

Ein Betriebsprüfer wollte neben seinem Arbeitszimmer auch die Renovierungskosten seiner Gästetoilette steuermindernd in Abzug bringen. Es wurde ein penibel geführtes Toilettentagebuch vorgelegt, aus den sich lückenlos die privaten und beruflichen Toilettengänge erschließen ließen. Die Quote von 73,58 % bezüglich der beruflich motivierten Toilettengänge war zwar rechnerisch nachvollziehbar dargelegt, überspannte jedoch die Geduld des Finanzgerichts. Eine private Toilette ist kein betriebsstättenähnlicher Raum und kann daher nur privat genutzt werden.


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