So wird die unrentable Lebensversicherung doch noch zur lukrativen Anlage

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Seit 2013 auch der Bundesgerichtshof bestätigt hat, dass für Lebensversicherungen heute noch das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann, haben tausende von Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Durch den Widerruf und die dann folgende Rückabwicklung erhalten Sie wesentlich mehr Geld zurück als im Fall einer Kündigung. Statt nur den Rückkaufswert ausbezahlt zu bekommen, erhalten Sie bei einem Widerruf sämtliche Beiträge zurück sowie eine Verzinsung und – sofern Sie eine fondsbasierte Versicherung haben – auch den kompletten Fonds-Gewinn.

Derzeit versuchen die Versicherer, die Kunden mit ungerechtfertigten Abzügen zu belasten. Teilweise erkennen die Gerichte dies nicht – was auch daran liegt, dass diese Fälle nicht bei spezialisierten Kammern verhandelt werden, sodass sich Richter oftmals neu in die komplizierte Materie einarbeiten müssen.

Konkret behaupten die Versicherer etwa, dass Abschlusskosten (Maklerprovisionen) mit Gewinnen aus dem Anlagefond verrechnet werden könnten. Dies ist unrichtig – wird jedoch oft übersehen. Allein die Maklerprovisionen können bei durchschnittlichen Verträgen fünfstellige Summen ausmachen, die dann von der Versicherung zu Unrecht abgezogen werden.

Schwierig ist auch die Abgrenzung von Kapital, welches mit der Eigenkapitalrendite der Versicherung verzinst werden muss, und anderen Teilen des Kapitals, für welches andere Zinssätze zur Anwendung kommen.

Lassen Sie sich beim Widerruf durch einen spezialisierten und in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt vertreten. Im Video zum Artikel zeigen wir, was bei einem Widerruf zu beachten ist.



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