Solar 9580 - erstes Urteil auf Rückabwicklung der Kaufverträge über Solaranlagen...

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…gegen Rainer Hamberger erstritten.

München, 11.01.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB meldet, hat diese nunmehr das erste Urteil auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger erstritten.

Das Landgericht Heilbronn teilt hierbei die Auffassung der Kanzlei CLLB, dass den Anlegern ein Anspruch zusteht, die mit Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger abgeschlossene Kaufverträge rückabzuwickeln. Demnach besteht für die Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger die gerichtlich bestätigte Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.

Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, die mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig einen Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen haben. Im Rahmen dieser Verträge war vorgesehen, dass den Käufern die Solaranlagen nicht übergeben werden, sondern dass Solar 9580 diese Solaranlagen in sonnigen Regionen, wie beispielsweise Sardinien, aufstellen sollte. Im Rahmen der Stromgewinnung sollten monatliche Pachtzahlungen von Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger an die Anleger gezahlt werden.

Seit Anfang 2015 warten viele der Anleger auf ihre monatlichen Pachtzinsen. Zunächst wurde von Seiten der Solar 9580 erklärt, dass der Zahlungsverzug auf technische Probleme zurückzuführen sei und die Zahlungen bald wieder aufgenommen werden sollten. Später wurde den Anlegern erzählt, dass angeblich öffentlich-rechtliche Vorschriften zu Zahlungsverzögerungen führen würden. Zuletzt forderte Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger die Anleger sogar auf, Umsatzsteuer, die Solar 9580 an die Anleger im Rahmen der Pachtzinsen zahlte und die die Anleger in aller Regel an ihr eigenes Finanzamt abführten, zurückzuzahlen.

„Mit dem Urteil des Landgerichts Heilbronn sehen wir unsere Auffassung bestätigt, dass die Anleger von Solar 9580 Rückabwicklungsansprüche erfolgreich gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger geltend machen können. Betroffenen Anlegern wird daher dringend angeraten, ebenfalls rechtlichen Beistand auszusuchen, um zumindest die gezahlten Kaufpreise vor einem Totalverlust zu bewahren,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

CLLB Rechtsanwälte vertreten hierbei bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger und machen für diese Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar 9580, e. K. Rainer Hamberger geltend.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB


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