Sora von OpenAI in Deutschland gestartet – was Unternehmen & Agenturen wissen müssen
- 6 Minuten Lesezeit

Sora ist da – und das verändert alles. OpenAIs revolutionärer KI-Videogenerator ist nun auch in Deutschland verfügbar und verspricht, die Art und Weise, wie Videos erstellt werden, grundlegend zu verändern.
Innerhalb weniger Sekunden kann Sora aus einfachen Texteingaben hochauflösende Videosequenzen generieren – und das mit einer Qualität, die bisher undenkbar war.
Doch während Kreative, Werbeagenturen und Unternehmen die neuen Möglichkeiten feiern, drohen im Hintergrund erhebliche rechtliche Risiken.
Denn eines ist klar: Sora betritt juristisches Neuland.
- Wem gehören KI-generierte Inhalte?
- Dürfen Unternehmen Sora-Videos für Werbung oder behördliche Kommunikation nutzen?
- Was passiert, wenn urheberrechtlich geschützte Werke unbeabsichtigt nachgeahmt werden oder personenbezogene Daten in generierten Videos auftauchen?
- Und wer haftet, wenn Deepfakes oder manipulierte Inhalte für Täuschung sorgen?
Die rechtlichen Fragen sind komplex – und die Antworten alles andere als eindeutig.
Unternehmen, Agenturen und öffentliche Einrichtungen müssen sich jetzt mit den Fallstricken auseinandersetzen, bevor sie Sora bedenkenlos einsetzen. |
In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Hürden Sie kennen sollten, welche Risiken drohen und wie Sie sich vor kostspieligen Abmahnungen oder Haftungsfallen schützen können.
Urheberrecht & geistiges Eigentum – Wem gehören KI-generierte Videos?
Sora ermöglicht es Unternehmen, Agenturen und Kommunen, in Sekundenschnelle professionelle Videos zu generieren – doch wer besitzt eigentlich die Rechte an diesen Inhalten? Die Antwort darauf ist komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint.
Wem gehören die KI-generierten Videos?
OpenAI hat bislang keine klassischen Lizenzrechte für Sora-Nutzer definiert. Anders als bei menschlichen Kreativen, die automatisch Urheberrechte an ihren Werken haben, gelten KI-generierte Inhalte in vielen Ländern nicht als schutzfähig.
In Deutschland etwa kann ein Werk nur dann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung ist (§ 2 UrhG).
Das bedeutet: KI-Videos könnten als „gemeinfrei“ betrachtet werden, wenn sie ausschließlich von Sora erstellt wurden. Unternehmen, die sich auf diese Inhalte verlassen, riskieren also, dass Dritte sie ohne Weiteres nutzen – oder dass bestehende Urheberrechtsregelungen irgendwann angepasst werden und nachträglich Ansprüche entstehen.
Gefahr von Urheberrechtsverletzungen: Unbewusste Plagiate?
Ein weiteres Problem: Sora wurde mit massiven Datenmengen trainiert – aber auf welchen genau?
OpenAI hat bisher nicht offengelegt, welche konkreten Daten für das Training von Sora verwendet wurden.
Nutzer von Sora sollten sich bewusst sein, dass sie selbst für die Inhalte verantwortlich sind, die sie mit der KI erstellen.
Unternehmen und Agenturen könnten unwissentlich urheberrechtlich geschützte Elemente in ihre Videos integrieren – und sich so angreifbar für Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen machen.
Verantwortung von Unternehmen & Agenturen: Prüfpflichten und Risiko minimieren
Unternehmen, die Sora für Werbung, Marketing oder andere kommerzielle Zwecke nutzen, sollten dringend interne Prüfmechanismen einführen.
Dazu gehört:
✅ Rechtsprüfung der erstellten Inhalte – Gibt es Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken?
✅ Vertragsklauseln mit Kunden & Partnern – Wer haftet bei rechtlichen Streitigkeiten?
✅ Einsatz von Wasserzeichen oder Labels – Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, um Transparenz zu schaffen.
Insbesondere Agenturen, die für Kunden Videos mit Sora erstellen, müssen sicherstellen, dass sie ihre Haftung ausschließen oder vertraglich absichern. Sonst könnten sie für urheberrechtliche Verstöße haftbar gemacht werden.
Fallstricke im Vertragsrecht: Wer haftet bei Kundenaufträgen mit Sora-Videos?
Viele Unternehmen setzen bereits auf Sora für Social-Media-Kampagnen, Werbespots oder Unternehmenspräsentationen. Doch was passiert, wenn ein Kunde später feststellt, dass sein Video urheberrechtlich problematisch ist?
In klassischen Vertragsverhältnissen haftet die Agentur oder der Dienstleister für die gelieferten Inhalte.
Bei Sora besteht jedoch das Risiko, dass eine Agentur ein Video erstellt, ohne zu wissen, dass es problematische Elemente enthält.
Ohne klare vertragliche Regelungen könnte der Kunde in einem Rechtsstreit versuchen, Schadensersatzansprüche gegen die Agentur oder das Unternehmen durchzusetzen.
Datenschutz & DSGVO – Soras rechtliche Grauzone
Mit der Einführung von Sora in Deutschland stellt sich eine entscheidende Frage: Welche Daten verarbeitet der KI-Videogenerator eigentlich?
Welche Daten verarbeitet Sora?
Laut OpenAI kann Sora hochauflösende, realistisch wirkende Videos aus kurzen Texteingaben erstellen. Doch wie entstehen Gesichter, Gebäude oder Markenlogos in diesen Videos?
Falls personenbezogene Daten – sei es durch Ähnlichkeit zu real existierenden Personen oder durch ungewollte Rekonstruktion aus Trainingsdaten – generiert werden, könnte dies zu Datenschutzverstößen führen.
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) schreibt vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung oder einer klaren Rechtsgrundlage verarbeiten dürfen.
Das bedeutet:
- Falls Sora personenbezogene Inhalte generiert, müssten Unternehmen nachweisen, dass sie die Rechte an diesen Daten haben.
- Es besteht ein hohes Risiko, dass durch KI-generierte Videos versehentlich Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Behördliche Nutzung: Kommunen unter strenger Kontrolle
Während Unternehmen in der Werbebranche möglicherweise weniger strenge Datenschutzauflagen haben, sind Kommunen und Behörden an die DSGVO sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gebunden.
Die Nutzung von KI-generierten Videos in der politischen Kommunikation oder für Bürgerdienste könnte als problematisch angesehen werden – insbesondere, wenn Sora auf Basis personenbezogener Trainingsdaten Gesichter oder vertrauliche Informationen rekonstruiert.
Handlungsempfehlung: Datenschutzerklärung & interne Prüfung
✔ Unternehmen und Behörden sollten ihre Datenschutzerklärungen überarbeiten, um den Einsatz von KI-generierten Inhalten transparent zu machen.
✔ Prüfung der Inhalte vor Veröffentlichung, um personenbezogene Elemente zu identifizieren und auszuschließen.
✔ Falls Sora für Marketing oder behördliche Kommunikation genutzt wird, sollten klare Richtlinien zur Vermeidung von DSGVO-Verstößen entwickelt werden.
Wettbewerbsrecht & Werberecht – Drohen Abmahnungen für KI-Videos?
Sora wird insbesondere für Marketingzwecke und Werbung genutzt – doch genau hier lauern rechtliche Fallstricke.
Irreführende Werbung mit Sora-Videos: Drohen Abmahnungen?
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Werbung dann rechtswidrig, wenn sie Verbraucher täuscht.
Ein KI-generiertes Werbevideo könnte fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass es sich um echte Aufnahmen handelt – was zu einer Irreführung der Kunden führen kann.
Beispiele für problematische Werbung mit Sora:
- Ein Immobilienunternehmen erstellt KI-animierte Videos von Luxusapartments, die in Realität nicht existieren.
- Eine Hotelkette bewirbt ihre Standorte mit Sora-generierten Sonnenuntergangsszenen, die nicht real sind.
- Ein Politiker nutzt KI-generierte Wahlwerbung mit künstlich erstellten Menschenmengen als Unterstützer.
Solche Fälle könnten zu Abmahnungen oder sogar Wettbewerbsverstößen führen.
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – kommt eine neue EU-Regelung?
Die EU diskutiert derzeit über eine mögliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Eine verbindliche Regelung existiert jedoch noch nicht.
Rechtliche Risiken für Agenturen & Influencer: Haftungsfragen klären
Agenturen, die für Kunden Sora-generierte Videos erstellen, müssen sich absichern:
✅ Vertragliche Regelungen zur Haftung für mögliche Rechtsverstöße in der Werbung.
✅ Transparenz über den KI-Ursprung von Inhalten in Werbeverträgen und Kampagnen.
✅ Klare Absprachen mit Influencern, die KI-generierte Inhalte nutzen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Haftung & Compliance für Unternehmen & Kommunen
Ein massives Risiko im Zusammenhang mit Sora sind Fake News, Deepfakes und manipulative Inhalte.
Unternehmen und Behörden müssen sicherstellen, dass sie nicht unbeabsichtigt zur Verbreitung falscher oder irreführender Informationen beitragen.
Unternehmen sollten sich rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass ihre Nutzung von Sora den geltenden Vorschriften entspricht.
Verantwortung für Fake News & Manipulationen
Sora kann täuschend echte Videos generieren. Dies könnte genutzt werden, um:
- Falsche politische Botschaften zu verbreiten, die real aussehen.
- Fake-Bewertungen oder Kundenstimmen in der Werbung zu erstellen.
- Manipulierte Inhalte gegen Konkurrenten oder öffentliche Stellen zu verbreiten.
Unternehmen und Behörden, die solche Inhalte ungeprüft verwenden, riskieren Schadensersatzforderungen und rechtliche Konsequenzen.
Öffentliche Stellen und KI-generierte Inhalte: Gefahr der politischen Einflussnahme
Staatliche Stellen, die Sora für offizielle Mitteilungen oder Informationskampagnen nutzen, müssen besonders vorsichtig sein. Die Verbreitung von KI-generierten Aufnahmen in der politischen Kommunikation kann schnell zu Vertrauensverlust oder ethischen Problemen führen.
Cybersecurity & Deepfakes: Strafrechtliche Konsequenzen bei Missbrauch
- Erstellung und Verbreitung von täuschend echten Deepfakes kann strafbar sein (§ 263 StGB Betrug, § 187 StGB Verleumdung).
- Unternehmen müssen Mechanismen schaffen, um sich gegen Deepfake-Betrug zu schützen.
- Cybersecurity-Maßnahmen sind essenziell, um zu verhindern, dass eigene Inhalte manipuliert oder missbraucht werden.
Fazit & Handlungsempfehlung – KI-Videos mit Sora sicher nutzen
Sora bietet faszinierende Möglichkeiten – doch die rechtlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen.
Während Unternehmen, Agenturen und Kommunen von der einfachen KI-Videoproduktion profitieren können, müssen sie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
👉 Drei zentrale Handlungsempfehlungen:
1️⃣ Verträge und interne Richtlinien anpassen, um Urheberrechte, Datenschutz und Haftung zu regeln.
2️⃣ Kennzeichnungspflichten beachten – KI-generierte Inhalte sollten klar als solche deklariert werden.
3️⃣ Rechtliche Beratung einholen, bevor Sora kommerziell oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt wird.
Fazit: Wer Sora in Deutschland nutzen will, sollte sich der rechtlichen Herausforderungen bewusst sein – andernfalls drohen teure Abmahnungen, Haftungsrisiken oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Unternehmen, Agenturen und Kommunen zu den rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung von Sora – jetzt Kontakt aufnehmen.
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