Sozialversicherungsbeiträge in Russland steigen ab 2016

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Am 1. Januar 2016 tritt die Verordnung der russischen Regierung Nr. 1265 vom 26. November 2015 in Kraft, die die Gehaltsobergrenze für Zahlungen an den staatlichen Sozialversicherungsfond um 7,2 % bis auf maximal 718.000 Rubel erhöht (in 2015 betrug die Gehaltsobergrenze bis 670.000 Rubel).

Der Prozentsatz bleibt bei 2,9 % des Jahresgehalts unverändert. Somit werden Unternehmen jährlich maximal 20.822 Rubel pro Mitarbeiter zahlen müssen.

Auch die Berechnungsmethode für Beiträge an den Pensionsfond ändert sich ab 2016: Die beitragspflichtige Gehaltsobergrenze steigt um 12 % und wird 796.000 Rubel betragen. Auf ein Jahresgehalt bis zu dieser Obergrenze ist ein Beitrag von 22 % (also maximal 175.120 Rubel) abzuführen. Darüber hinaus gehende Gehaltssummen unterliegen einer Besteuerung in Höhe von 10 %.

Die Höhe der Beiträge an den Medizinversicherungsfonds bleibt unverändert bei 5,1 % des Jahresgehalts.

Der Gesamtprozentsatz für Sozialabgaben an die staatlichen außerbudgetären Fonds bleibt somit mit 30 % unverändert. Allerdings ist eine Erhöhung bis auf 34 % ab 2018 geplant.

Ausländische hochqualifizierte Mitarbeiter bleiben nach wie vor von allen russischen Sozialabgaben befreit - mit Ausnahme der Beiträge zur Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Auch die Einkommensteuersätze von 13 % für Ansässige und hochqualifizierte Mitarbeiter und 30 % für nicht Ansässige bleiben unverändert.


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