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Sparbuch: Keine Vorschusszinsen bis 29. Februar!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Sparfüchse aufgepasst! Zinsen vom Sparbuch aus dem Jahr 2007 sollten spätestens bis zum 29. Februar 2008 abgehoben werden. Warum das ratsam ist, erklärt Ihnen die anwalt.de Redaktion.

 
Sparbuch mit gesetzlicher Frist 

Bei Sparbüchern mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist, kann der Inhaber monatlich 2.000 Euro von seinem Guthaben abheben. Wird dieser Betrag überschritten, berechnen die Kreditinstitute für das Kapital des Inhabers Vorschusszinsen (sog. Schuldzinsen). Der Zinssatz der Vorschusszinsen beträgt einen bestimmten Bruchteil des Guthabenzinssatzes.

Allerdings können kluge Sparer diese Vorschusszinsen bei Zinsen vermeiden, die im vorigen Jahr angefallen sind: Werden sie bis spätestens 29. Februar 2008 abgehoben, fallen keine Vorschusszinsen an. Damit können Zinsen aus dem Jahr 2007 noch bis zum Stichtag abschlagsfrei abgehoben werden, unabhängig von der monatlichen 2.000-Euro-Grenze.

 
Sparbuch mit vertraglicher Frist 

Den 29. Februar als Stichtag sollten sich auch die Inhaber von Sparbüchern mit vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen merken. Auch ihnen berechnet die Bank oder Sparkasse Vorschusszinsen, wenn sie eine höhere Summe abheben als den im Vertrag vereinbarten Geldbetrag. Bis Ende Februar können Zinsen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr ebenfalls abzugsfrei abgehoben werden.  

Wer den Termin verpasst, dessen Zinsen werden seinem Kapital zugerechnet und der Gesamtbetrag unterliegt dann der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist.

(WEL)


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