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Sparkasse: mehr als 20.000 Sparverträge gekündigt

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Für viele Banken stellen die anhaltend niedrigen Zinsen ein Problem dar. Bankkunden mit alten, noch gut verzinsten Sparverträgen hatten da bislang gut lachen. Doch aufbauend auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs haben zahlreiche Banken damit begonnen, die alten, teuren Verträge reihenweise zu kündigen. Die Sparkasse Nürnberg kündigte mehr als 20.000 Verträge auf einmal.

Ob und unter welchen Bedingungen Banken verlustbringende Altverträge kündigen können, ist seit Jahren ein Streitthema. Kürzlich entschied jedoch der BGH, dass die Sparkasse einen Prämiensparvertrag kündigen dürfe, wenn die letzte Prämienstufe und der maximale Bonus für den Kunden erreicht ist.

Sparkasse Nürnberg kündigt Sparverträge

Basierend auf diesem Urteil hat die Nürnberger Sparkasse 21.000 Prämiensparverträge gekündigt. Die jeweiligen Verträge wurden bis 2007 angeboten und beinhalteten eine hohe Verzinsung. Doch seitdem sind die Zinsen im Euroraum stark gesunken. Inzwischen müssen Banken sogar Strafzinsen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen. Für die Finanzinstitute sind die alten Sparverträge also zu einer großen Belastung geworden.

Nun dürften es weitere Banken der Sparkasse Nürnberg gleichtun. Und voraussichtlich werden viele private Sparer davon betroffen sein. Von den Kündigungen der Nürnberger Sparkasse sind Berichten zufolge von 390.000 Privatkunden 16.000 betroffen.

Vor allem kleine und mittelgroße Institute betroffen

Deutsche Finanzinstitute haben letztes Jahr laut Medienberichten insgesamt 2,4 Milliarden Euro Strafzinsen für ihre Einlagen bei der EZB bezahlt. Vor allem die kleineren und mittelgroßen Kreditinstitute leiden unter den Negativzinsen. Und sollte sich die Konjunktur im Euroraum nicht bald erholen, könnten die Zinsen sogar noch weiter sinken. Das würde die Belastung der Banken weiter erhöhen.

Verbraucherschützer fordern, ungeachtet des BGH-Urteils, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die Bank den jeweiligen Vertrag einseitig kündigen kann. Schließlich habe der BGH nur über einen Einzelfall entschieden. Die erfolgten Kündigungen könnten sich durchaus von diesem Fall unterscheiden.

Wenn Sie ebenfalls von Ihrer Bank eine Kündigung Ihres Sparvertrags bekommen haben oder fürchten, demnächst eine zu erhalten, dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Vertrag bzw. die Kündigung und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Falls.



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