Steilmann-Insolvenz: Erneut bangen Anleihegläubiger um Kapital in Millionenhöhe

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Der Schock sitzt tief: Kurz vor Ostern hat der auf Westdeutschland konzentrierte Modekonzern Steilmann SE Insolvenz angemeldet. Bei Mitarbeitern, Aktionären und Anleihegläubigern kommt diese Nachricht gleichermaßen überraschend. Wie geht es nun weiter mit den Adler- und Boecker-Modehäusern?

Noch im Herbst wollte der durch die Modehäuser Adler und Boecker bekannte Konzern etwa 100 Millionen Euro über einen Börsengang einnehmen, um Wachstum zu finanzieren. Im Ergebnis brachte dieser Schritt jedoch nur 8,8 Millionen Euro frisches Kapital. Weniger bekannt ist, dass der Bergkamener Konzern seit 2012 parallel dazu über drei Mittelstandsanleihen weiteres Kapital in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro eingesammelt hat. Aktionäre und Anleihegläubiger bangen um ihr Kapital, die Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze.

„Infolge der Insolvenz erreichte uns bereits am Karfreitag die erste besorgte Anfrage eines Anleihegläubigers, der nicht nur um die ihm versprochenen Zinsen in Höhe von 6,75% bangt, sondern auch um die von ihm investierten 10.000 Euro“, berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Jochen Strohmeyer, Partner bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Trotz Insolvenz der Steilmann Gruppe: Geschäfte bleiben nach Ostern geöffnet

Den Inhabern der zwischen 2012 und 2015 aufgelegten Steilmann-Anleihen könnte ein hoher Verlust drohen. Doch bislang, weiß Dr. Strohmeyer, ist noch nicht absehbar, inwieweit Verluste wirklich eintreten werden. Am Ostermontag teilte ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Frank Kebekus aus Düsseldorf mit, dass nicht nur die Adler Modemärkte, an denen Steilmann maßgeblich beteiligt ist, sondern auch die vor allem in Westdeutschland beheimateten zwölf Boecker-Modehäuser auch nach Ostern zunächst geöffnet blieben. Oberste Priorität habe derzeit, die operativen Geschäfte der Gruppengesellschaften zu stabilisieren.

Anleihegläubiger sollten gemeinsamen Vertreter bestimmen

Um eventuelle Verluste so gering wie möglich zu halten, geht es für die Anleihegläubiger zum jetzigen Zeitpunkt vor allem darum, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestehende Möglichkeit zu nutzen, ihre Interessen zu bündeln. Denn nach dem Schuldverschreibungsgesetz können die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der ihre Rechte aus einer Hand für alle Anleihegläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen kann. Dies, so Dr. Strohmeyer, scheint gerade bei Steilmann wichtig und vielversprechend zu sein, da nach den derzeit vorliegenden Informationen den Anleihegläubigern größere Verluste drohen könnten als den Aktionären. „Damit sie nicht als einzelner Kleinanleger unter den Tisch fallen, empfiehlt es sich, sich über eine Kanzlei oder den Insolvenzverwalter frühzeitig bemerkbar zu machen“, rät Dr. Strohmeyer.

Da die Insolvenz nur wenige Monate nach dem wenig erfolgreichen Börsengang eintrat, dürfte laut Dr. Strohmeyer zudem aufzuarbeiten sein, ob und inwieweit den Aktionären und Anleihegläubigern gegebenenfalls Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung zustehen.

Der Modekonzern aus dem Ruhrgebiet hatte nur knapp fünf Monate nach dem Börsengang am Donnerstag, 24. März 2016, beim Amtsgericht Dortmund einen Insolvenzantrag gestellt. An der Börse brach der Wert der Steilmann-Aktie um fast 87 Prozent ein. Das Steilmann-Management hatte die Notbremse gezogen, nachdem Sanierungsverhandlungen keinen Erfolg hatten. Der Steilmann-Konzern beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit mehr als 8300 Mitarbeiter.



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