Stellenabbau bei ALDI Süd und der ALDI E-Commerce GmbH: Was betroffene Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
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Der wirtschaftliche Druck auf große Handelsunternehmen wächst – das macht auch vor Discounter-Riesen wie ALDI nicht Halt. Aktuell hat ALDI Süd einen Stellenabbau in der Verwaltung angekündigt. Zudem wird die gemeinsame ALDI E-Commerce GmbH von ALDI Nord und ALDI Süd überraschend geschlossen. Für viele Beschäftigte bedeutet das: Die Zukunft ihres Arbeitsplatzes steht auf der Kippe – oder ist bereits entschieden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist für Kündigungsschutzverfahren erläutert Dr. jur. Jens Usebach LL.M. von der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC, was betroffene Mitarbeiter jetzt beachten müssen, welche Rechte sie haben und wie sie sich optimal schützen können.
Stellenabbau bei ALDI Süd: Verlagerung der Buchhaltung ins Ausland
Nach Informationen der BILD-Zeitung streicht ALDI Süd bis Anfang 2026 rund 100 Stellen in der Verwaltung, konkret im Bereich Buchhaltung am Standort Mülheim an der Ruhr. Die betroffenen Tätigkeiten sollen ins Ausland – insbesondere nach Indien und Rumänien – ausgelagert werden. Dabei handelt es sich laut Unternehmensangaben um „wiederkehrende Tätigkeiten“, die automatisiert werden könnten.
Was bedeutet das für die Beschäftigten?
Aktuell gilt zwar noch eine Jobgarantie bis Frühjahr 2026 – doch bereits jetzt laufen nach Medienberichten interne Vorbereitungen, um die Aufgaben „geordnet zu übergeben“. Der Stellenabbau ist somit nicht mehr nur ein Gerücht, sondern konkrete Realität, auch wenn sich ALDI Süd offiziell aus „Wettbewerbsgründen“ nicht zu Details äußert.
Betroffene Mitarbeiter müssen damit rechnen:
dass ihre Aufgaben langfristig wegfallen,
dass ihnen intern keine vergleichbaren Tätigkeiten angeboten werden können,
dass nach Ablauf der Jobgarantie betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Schließung der ALDI E-Commerce GmbH: 80 Beschäftigte verlieren ihre Arbeitsplätze
Noch gravierender trifft es die Belegschaft der ALDI E-Commerce GmbH, einem 2021 gegründeten Gemeinschaftsprojekt von ALDI Nord und ALDI Süd. Der Online-Shop für Non-Food-Artikel wird bis zum 30. September 2025 eingestellt – danach ist Schluss mit dem digitalen Einkauf bei ALDI.
Die Folgen:
Rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren durch die vollständige Schließung der GmbH ihren Arbeitsplatz.
Die Beschäftigten wurden bereits über das Aus informiert.
Ob betriebsbedingte Kündigungen, ein Sozialplan oder Abfindungen angeboten werden, ist derzeit noch unklar.
Was Arbeitnehmer jetzt tun sollten – Ihre Rechte bei betriebsbedingter Kündigung
Der Stellenabbau bei ALDI Süd und der ALDI E-Commerce GmbH betrifft nicht nur die wirtschaftliche Lage der Unternehmen – er greift massiv in die berufliche und persönliche Existenz der betroffenen Arbeitnehmer ein. Doch: Arbeitnehmer haben Rechte – und sollten diese auch nutzen.
1. Betriebsbedingte Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber:
einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes nachweist (z. B. durch Outsourcing oder Betriebsschließung),
eine ordnungsgemäße Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern trifft,
keine Möglichkeit sieht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen,
formale Vorgaben (z. B. Schriftform, Anhörung des Betriebsrats) einhält.
Achtung: Viele Kündigungen sind formal oder inhaltlich fehlerhaft – und können vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten werden.
2. Kündigungsschutzklage: Innerhalb von drei Wochen aktiv werden
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Nach Fristablauf gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie objektiv rechtswidrig war.
Deshalb unser dringender Rat: Kontaktieren Sie nach Erhalt der Kündigung umgehend eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht – wie JURA.CC, Ihre Spezialkanzlei für Kündigungsschutz in Köln.
Haben Mitarbeiter Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht – außer es ist im Arbeitsvertrag, Sozialplan oder Tarifvertrag geregelt. Dennoch enden viele Kündigungsschutzprozesse mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vorsieht.
Die Höhe richtet sich häufig nach der sogenannten Abfindungsformel:
0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre
Durch anwaltliche Verhandlungen lassen sich oft deutlich bessere Konditionen erzielen, insbesondere wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist.
Was ist mit einem Sozialplan oder interner Weiterbeschäftigung?
In größeren Unternehmen wie ALDI ist bei Massenentlassungen ein Sozialplan mit dem Betriebsrat üblich. Dabei werden Kriterien wie:
Betriebszugehörigkeit,
Alter,
Unterhaltspflichten,
Schwerbehinderung
berücksichtigt, um Härten abzumildern – etwa durch Abfindungen, Umschulungen oder interne Versetzungen.
Wichtig: Auch wenn ALDI derzeit keine genauen Details bekannt gibt, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, ob:
ein Sozialplan besteht,
individuelle Vorteile ausgehandelt werden können,
eine interne Weiterbeschäftigung durchgesetzt werden kann.
Fazit: Jetzt handeln, statt abwarten!
Der Stellenabbau bei ALDI Süd und die Schließung der ALDI E-Commerce GmbH sind kein kurzfristiger Personalumbau – sondern der klare Rückzug aus bestimmten Geschäftsbereichen mit erheblichen Folgen für die Belegschaft.
Wer betroffen ist, sollte:
✅ nicht auf eine freiwillige Lösung oder Abfindung hoffen
✅ keine Kündigung ungeprüft akzeptieren
✅ nicht auf das Ende der Jobgarantie warten
✅ rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Ihre Rechte im Fokus – mit der Kanzlei JURA.CC an Ihrer Seite
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. von der Kölner Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutz JURA.CC vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen.
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