Stellenabbau bei Daimler, VW und Bosch – wir vertreten Ihre Rechte und verhandeln Ihre Abfindung
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In der letzten Woche wurde öffentlich, was sich schon länger abzeichnet. Mercedes-Benz muss Milliarden einsparen und damit effizienter werden. Arbeitsplätze werden abgebaut. VW schließt sogar ganze Werke und auch Bosch plant neben Arbeitszeitverkürzungen einen massiven Stellenabbau vor allem in der Autosparte.
Neben Einstellungsstopps und Nachbesetzen alter Stellen bei altersbedingtem Ausscheiden werden Arbeitnehmer, deren bestehendes Arbeitsverhältnis betroffen ist, nun zum Gespräch gebeten. Bei diesen sogenannten Trennungsgesprächen wird neben subtiler Druckausübung zugleich mit Abfindungen geworben. Betroffene Arbeitnehmer sollten aber beides nicht: sich unter Druck setzen lassen und schon gar nicht, sich mit dem ersten Angebot zufriedengeben.
Denn neben der Frage, ob sie überhaupt gehen müssen - Stichwort richtige Sozialauswahl -, erscheinen die Angebote oft nur auf den ersten Blick als hoch. Tatsächlich liegen sie oftmals weit unter dem Ergebnis, das tatsächlich erzielbar ist.
Für die Berechnung einer Abfindung ist neben sonstigen Faktoren regelmäßig die tatsächliche Betriebszugehörigkeit maßgeblich. Erfahrungsgemäß liegen hierin Fehlerquellen, die sich schnell in einem fünfstelligen Geldbetrag niederschlagen können. Beispielsweise werden bei der Berechnung gerne mehrere Jahre, wie bspw. die Ausbildungszeit oder beruflich bedingten Auslandsaufenthalte, vergessen. Auch Mutterschutz und Elternzeit zählen zur Betriebszugehörigkeit.
Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitnehmer in dieser emotionalen Situation besonnen reagieren und nichts sofort unterschreiben. Die vorherige Einholung von fachlichem Rat - oder die weitere Verhandlungsführung durch einen Rechtbeistand - ist dringend zu empfehlen.
Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite. Durch unsere Kostentransparenz, die wir durch Mitteilung der Gebühren vor Aufnahme unserer Tätigkeit sicherstellen, wissen Sie vorab, mit welchen Kosten Sie für eine fachliche Beratung und eine sich hieran ggf. anschließende Vertretung Ihrer Interessen rechnen müssen.
Schreiben Sie uns an kanzlei@johstrichter.de oder rufen Sie uns an unter 0711/41019160
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