Steuerfalle bei Immobilienübertragung – Warum Testamentsgestaltung und Schenkung in Expertenhand gehören

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Wer Vermögen – insbesondere Immobilien – frühzeitig auf die nächste Generation übertragen oder in einem Testament regeln möchte, sollte sich nicht allein auf den Notar verlassen. Denn: Notare sind für die rechtliche Beurkundung zuständig – nicht aber für steuerliche Optimierung.


Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (v. 29.05.2024 – 11 U 71/23): Eine Tochter hatte vom Vater zwei Immobilien übertragen bekommen. Steuerlich wäre es günstiger gewesen, die persönliche Schuldübernahme im Vertrag ausdrücklich zu regeln – das hätte eine deutlich niedrigere Schenkungsteuer bedeutet. Der Notar nahm diese Gestaltung jedoch nicht auf. Die Klage auf Schadensersatz blieb erfolglos. Begründung: Der Notar musste keine steuerrechtlich vorteilhafte Vertragsgestaltung vorschlagen, insbesondere da die Parteien bereits einen Steuerberater konsultierten.


Die Lehre daraus: Wer Erbschaften oder Schenkungen vorausschauend gestalten will, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht und idealerweise auch für Steuerrecht hinzuziehen. Nur so lassen sich individuelle Wünsche rechtssicher umsetzen und steuerliche Fallstricke vermeiden.


Was Sie beachten sollten:


  • Notare prüfen keine steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Ohne klare Vorgaben drohen bei Schenkung oder Erbfolge vermeidbare Steuerlasten.

  • Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht können Vermögensnachfolge optimal strukturieren.

  • Besonders bei Immobilien sind frühzeitige und fachkundige Gestaltungen entscheidend.


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Foto(s): Jordan Fuhr Meyer

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