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Stichtag 1. Juli: Aktuelles zur Rente

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Momentan geht es bei der Deutschen Rentenversicherung rund. Denn zum 1. Juli treten mit dem Rentenpaket zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Da ist bei vielen Senioren und Rentnern der Beratungsbedarf groß. Die Redaktion von anwalt.de informiert über die Änderungen bei der Mütterrente, der Frührente, der Erwerbsminderungsrente und der Witwen- und Waisenrente.

Höhere Mütterrente

Mit dem Stichtag werden die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, besser berücksichtigt. Bisher wird nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Künftig können Eltern ein zusätzliches Jahr erhalten. Das bedeutet für die rund 9, 5 Millionen Betroffenen, dass sie mehr im Geldbeutel haben. Im Osten steigt dadurch die Rente pro Kind um bis zu 26,39 Euro, im Westen um bis zu 28,61 Euro. Obwohl die Änderung als Mütterrente bezeichnet wird, gilt sie natürlich für Väter gleichermaßen.

Mütter und Väter, deren Rente bereits vor dem Stichtag begonnen hat, erhalten das Plus rückwirkend bis spätestens im dritten Quartal dieses Jahres. Eltern, die ab dem 1. Juli in Rente gehen, erhalten mit der ersten Rentenzahlung die höhere Rente. Ein Antrag auf Mütterrente muss nicht gestellt werden, sie wird von der Rentenversicherung berücksichtigt.

Das Nachsehen werden allerdings verrentete Mütter und Väter haben, die Grundsicherung beziehen. Ihnen wird nach der derzeitigen Gesetzeslage die Rentenerhöhung als Einkommen angerechnet werden.

Abschlagsfrei in Rente mit 63

Wichtige Änderungen bringt das Rentenpaket auch bei der Frührente. Ab dem 1. Juli besteht die Möglichkeit schon mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das gilt für besonders langjährig Versicherte, die bisher mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Ab den Jahrgängen 1953 erhöht sich die Altersgrenze wieder schrittweise, sodass es für alle 1964 oder später Geborene wieder bei der bisherigen Altersgrenze von 65 Jahren bleibt.

Mit Verzögerungen müssen jedoch diejenigen rechnen, die die 45 Einzahlungsjahre nur mit Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen können. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde, werden berücksichtigt, allerdings nicht die letzten zwei Jahre vor dem Renteneintritt. Zeiten mit Arbeitslosenhilfebezug werden dabei nicht berücksichtigt.

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, besteht jedoch die Möglichkeit, die Sperrzeit ab dem 61. Lebensjahr beim Bezug von Arbeitslosengeld I zu umgehen. Wenn man einen Minijob ausübt und die letzten beiden Jahre vor Renteneintritt pro Woche vier Stunden arbeitet, kann man den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente mit 63 erwerben.

Hinweis: Da die Rentenversicherung dann die Leistungsarten feststellen muss und auf die Daten von anderen Sozialleistungsträgern angewiesen ist, kann es dauern, bis der Rentenanspruch bestätigt wird. Dann erhalten die Betroffenen jedoch eine entsprechende Nachzahlung.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Gute Neuigkeiten hält das Rentenpaket auch für Versicherte bereit, die erstmals ab dem 1. Juli Erwerbsminderungsrente erhalten. Für sie wird die Zurechnungszeit angehoben. Damit werden sie so gestellt, als hätten sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr mit ihrem Durchschnittseinkommen gearbeitet. Des Weiteren reduzieren nun Einkommenseinbußen der letzten vier Jahre vor Renteneintritt nicht mehr die Rentenhöhe.

Freibeträge bei Witwen-, Witwer-, Waisenrente

Bei Renten wegen Todes werden zum 1. Juli die Freibeträge angehoben. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können dann ohne Rentenkürzung bis zu 755,30 Euro statt bisher 742,90 Euro dazuverdienen. Bei Waisen erhöht sich der Freibetrag von 495,26 Euro auf 503,54 Euro.

Bei den Altersrenten bleibt bei den Hinzuverdienstgrenzen alles beim Alten. Es gilt weiterhin die 450-Euro-Grenze für Vollrentner und es bleibt bei dem unbegrenzten Hinzuverdienst ab Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze.

(WEL)

Foto(s): @Fotolia.com

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