Stilblüten Zeugnis, Teil 4

  • 1 Minuten Lesezeit

Diese Zeugnisformulierung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, - wie immer neutralisiert, nachstehender Auszug aus dem Arbeitszeugnis:

Herr A war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht und zeigte für seine Arbeit Verständnis.
Seine Ausdauer hat unsere Erwartungen insgesamt erfüllt.

Innerhalb der Betriebsgemeinschaft kam ihm sein Humor zugute. Er erfreute sich allgemeiner Akzeptanz.

Soweit das Zitat. Wie man unschwer erkennen kann, ist dieses Zeugnis alles andere als berufsfördernd. Im Gegenteil.

Natürlich haben Sie in einem solchen Fall einen Anspruch auf Korrektur des Zeugnisses.

Diesen Anspruch können Sie notfalls auch im Gerichtsprozess durchsetzen.

Übrigens: Viele Bewerbungen gehen ins Leere, nur weil ein Zeugnis vielleicht eine Passage enthält, welche unvorteilhaft ist. Das kann auch versteckt sein, und nicht so offensichtlich wie im vorliegenden Fall.

Es ist daher ratsam, sein Zeugnis einmal checken zu lassen. Existiert eine Rechtsschutzversicherung, tritt diese oftmals ein. Aber auch sonst kann man mit dem Anwalt meistens reden, was die Kosten betrifft.

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

www.DieOnlineKanzlei.de

Hier geht es zum Kanzleiprofil.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema