Strafbarkeit bei Tilidin? Handel, Besitz und Eigenkonsum

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Der Missbrauch von Tilidin hat in den letzten Jahren zugenommen, aber wann besteht eigentlich das Risiko einer Strafbarkeit? Im Folgenden der Versuch einer kleinen Übersicht:

Tilidin ist ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel, was bedeutet, dass es grundsätzlich nur durch einen Arzt verschrieben, durch einen Apotheker verkauft und nur aufgrund einer Verschreibung eingenommen werden darf. Jedoch führt nicht jeder Verstoß zu einer Strafbarkeit.

Stets strafbar ist der Handel oder die Herausgabe in sonstiger Weise mit Tilidin. 

Hohe Strafen, wenn die TIlidinform unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt.

Der Besitz von Tilidin ist jedoch nur strafbar, wenn das Tilidin nicht ärztlich verordnet wurde und die konkrete Form des Tilidin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Grundsätzlich stellt Tilidin ein Betäubungsmittel nach dem BtMG dar, ausgenommen ist jedoch die Form „in fester Zubereitung mit verzögerter Wirkstofffreigabe“. Das bedeutet unter das BtMG fällt Tilidin nur, wenn es in nicht fester Zubereitung (z. B.Tropfenform) mit schneller Wirkstofffreisetzung vorliegt. Dann wird nach dem BtMG sowohl der Besitz als auch der Handel mit teils hohen Straferwartungen geahndet. So wird nach § 29 Absatz 1 BtMG mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer mit Betäubungsmitteln (hier Tilidin) handelt oder welches besitzt. Kommen weitere Umstände hinzu, drohen hohe Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren, die schnell nicht mehr im bewährungsfähigen Bereich sind (bspw. Abgabe an Minderjährige, Handel mit nicht geringer Menge).

Geringere Strafen und nur der Handel oder die sonstige Weise, wenn es nicht unter das BtMG fällt, sondern nur nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) geahndet wird. 

Als Betäubungsmittel ausgenommen ist Tilidin mit verzögerter Wirkstofffreigabe in fester Form. Dies ist gewöhnlich Tilidin, welches mit Nalaxon kombiniert und in Form einer Retardtablette vorliegt und in der Praxis regelmäßig auch so verschrieben wird. Die verzögerte Freigabe dient dazu, dass ein langer analgetischer Effekt über den Tag verteilt wird und der Medikamentenspiegel im Blut einen bestimmten Pegel hält. Nalaxon verringert den Rausch durch das Opioid. Strafbar nach dem Arzneimittelgesetz ist dann nach § 95 Absatz Absatz 1 Nr. 5 nur, wer damit Handel betreibt oder in sonstiger Weise abgibt. Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Im Vergleich zu den Strafen aus dem BtMG ist also nur der Handel strafbar und die Strafandrohungen sind wesentlich geringer. Strafbar macht sich aber auch schon, wer Tilidin an einen Freund weitergibt, ohne dass es diesem konkreten Freund verschrieben worden ist. 

Aufgrund dieser Feinheiten, die darüber entscheiden, ob ein strafbares oder nichtstrafbares Verhalten vorliegt und wegen der erheblich unterschiedlichen Straferwartungen sollte bei einem derartigen Vorwurf die Verteidigung immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt übernommen werden. Nicht nur die Frage welche Tilidinform angenommen wird, kann dabei am Ende entscheidend sein, sondern auch ob Handel oder nur Besitz nachgewiesen werden kann.


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