Strafbarkeit Cannabisbesitz und Handel
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Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten und regelt den legalen Umgang mit Cannabis in Deutschland.
1. Strafbarkeit von Cannabisbesitz und -handel:Trotz der Legalisierung von Cannabis für den Eigenkonsum unter bestimmten Bedingungen bleiben viele Handlungen weiterhin strafbar:
Besitz über der erlaubten Menge: Der private Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist in der Öffentlichkeit erlaubt, während im privaten Raum bis zu 50 Gramm legal sind. Ein Überschreiten dieser Mengen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.
Handeltreiben mit Cannabis: Der Handel mit Cannabis außerhalb lizenzierter Apotheken oder Anbauvereinigungen bleibt strafbar. Der illegale Handel wird allerdings nach dem KCanG (Konsumcannabisgesetz) geahndet, dessen Strafrahmen gegenüber dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) milder ausfällt.
Mit Beschuss vom 18. April 2024 9. April 2024 (Az.: 1 StR 106/24) entschied der BGH, dass der Grenzwert für die "nicht geringe Menge" von THC weiterhin bei 7,5 Gramm liegt. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Verfolgung von Cannabisdelikten, da der Besitz von mehr als 7,5 Gramm THC mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft wird.
Abgabe an Minderjährige: Die Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von von 3 Monaten bis 5 Jahren geahndet.
Fahren unter Cannabiseinfluss: Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss ist strafbar, wenn der festgelegte Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut überschritten wird.
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