Strafbarkeit durch Fahrt mit umgetauschter EU-Fahrerlaubnis - OLG Stuttgart hebt Freispruch auf

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Die Fahrt mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kann mitunter strafrechtliche Folgen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG nach sich ziehen. 

Dies gilt auch für einen in der EU erworbenen Führerschein. Ein von einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellter Führerschein ist gemäß § 28 Abs. 1 FeV im Inland anzuerkennen , wenn nicht die Ausnahmeregelungen des § 28 Abs. 2 bis 4 FeV eingreifen. 

Das Amtsgericht Tübingen hat mit Urteil vom 29. Juli 2014 zwei Angeklagte vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen.   Beiden Angeklagten wurde am 31. Mai 2005 ein tschechischer Führerschein ausgestellt, den sie in eine britischen Führerschein umgetauscht hatten. Mit diesem wurden Sie in Deutschland kontrolliert. Das Amtsgerichtwar der Auffassung, dass sich die Angeklagten nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar gemacht haben.  Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 5.2.2015 (Az: 4 Ss 697/14) den Freispruch aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

Ob der „Umtausch“ eines Führerscheins eine Neuerteilung ist, ist  umstritten.  Im Umtausch eines Führerscheins ist jedenfalls dann eine Neuerteilung zu sehen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis verlängert.  Ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung eingreift,  hängt von der erlangten Fahrerlaubnis ab (OLG Stuttgart v. 5.2.2015). Nach Ansicht des Strafsenats befinden sich in der Akte der britischen Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise Hinweise auf einen Wohnsitz der Angeklagten in Deutschland. § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV setzt nämlich Informationen voraus, die vom Ausstellermitgliedstaat herrühren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit fast 30 Jahren im Strafrecht spezialisiert. Eine kostenloste Erstberatung per Telefon oder e-mail wird angeboten.

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