Strafbefehl erhalten - was tun?

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Ein Strafbefehl ist nichts anderes als ein durch einen Amtsrichter "angebotenes" Urteil für eine angeblich begangene Straftat ohne Hauptverhandlung.

Wichtig ist, dass man nach Zustellung des Strafbefehls noch 2 Wochen Zeit hat, sich zu überlegen, ob man den Strafbefehl (und damit das Urteil) annehmen möchte oder ob man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen möchte. Normalerweise führt ein Einspruch gegen einen Strafbefehl dazu, dass eine Hauptverhandlung vor einem Amtsrichter anberaumt wird. Es gibt aber auch eine Möglichkeit (bei einer zu hohen Geldstrafe) einen Einspruch einzulegen und eine Reduzierung der Geldstrafe zu erlangen, ohne einen unangenehmen Auftritt vor Geicht über sich ergehen lassen zu müssen.

Gilt das auch in meinem Fall ?

Rufen Sie mich an, ich kann ihnen schnell und unkompliziert sagen, ob und wie ich in ihrem Fall eine Reduzierung der Geldstrafe erreichen kann. Ich habe es schon oft erlebt, dass man bei näherer Betrachtung der Lebensumstände des Betroffenen einerseits und der im Strafbefehl angesetzten Geldstrafe andererseits für den Mandanten eine sehr starke Reduzierung der Geldstrafe erreichen konnte.


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