Strafrechtliche Möglichkeiten bei falscher Anlageberatung oder ungünstigen Kreditverträgen

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Strafrechtliche Möglichkeiten bei falscher Anlageberatung oder ungünstigen Kreditverträgen


Eine fehlerhafte Beratung durch Banken oder Finanzberater kann für Verbraucher und Anleger gravierende finanzielle Folgen haben. Häufig führen solche Beratungsfehler nicht nur zu Vermögensverlusten, sondern können unter Umständen auch strafrechtlich relevant sein. Besonders schwerwiegend wird es, wenn Berater bewusst falsch informieren oder wesentliche Risiken verschweigen.


In diesem Artikel erläutere ich, wann falsche Anlageberatung oder ungünstige Kreditverträge strafrechtlich relevant sind, welche Rechte Betroffene haben und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann.


Wann liegt eine strafrechtlich relevante Beratung vor?


Nicht jede schlechte Beratung ist gleich ein Fall für das Strafrecht. Strafrechtlich relevant wird die Situation, wenn Berater vorsätzlich handeln oder wesentliche Pflichten verletzen. Hier einige typische Beispiele:


Vorsätzliche Täuschung und Betrug (§ 263 StGB)

    •    Wenn ein Berater bewusst falsche Angaben macht, um den Kunden zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen, kann dies Betrug sein.

    •    Beispiel: Ein Anlageberater verschweigt das hohe Risiko eines Fonds, um eine Provision zu erhalten, obwohl der Fonds nicht zu den Bedürfnissen des Kunden passt.


Arglistige Täuschung bei Kreditverträgen

    •    Banken oder Berater, die die tatsächlichen Kosten oder Risiken eines Kredits verschleiern, können sich strafbar machen.

    •    Beispiel: Der Kunde wird nicht über versteckte Gebühren oder steigende Zinssätze informiert, was später zu erheblichen Mehrkosten führt.


Unzulässige Verkaufspraktiken

    •    Berater, die Anleger gezielt in hochriskante oder wertlose Produkte wie sogenannte „Schrottimmobilien“ oder „Blind Pools“ drängen, handeln unter Umständen strafrechtlich.

    •    Beispiel: Der Kunde wird überredet, eine Immobilie zu kaufen, deren Wert deutlich geringer ist als der Kaufpreis. Die Risiken werden verschwiegen.


Untreue (§ 266 StGB)

    •    Wenn ein Berater oder eine Bank bewusst gegen die Interessen des Kunden handelt, etwa durch die Empfehlung von Produkten, die nur der Bank nutzen, kann dies strafbar sein.


Ihre Rechte als Betroffener


Wenn Sie vermuten, dass Sie Opfer einer strafrechtlich relevanten Beratung geworden sind, können Sie folgende Schritte einleiten:

    1.    Dokumentation sichern: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Beratungsprotokolle, E-Mails und Verträge sorgfältig auf. Diese dienen als Beweismittel.

    2.    Anzeige erstatten: Zeigen Sie den Berater oder die Bank an, wenn ein strafbares Verhalten vorliegt.

    3.    Schadensersatz fordern: Neben strafrechtlichen Maßnahmen können Sie zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.


Unterstützung durch eine Anwältin


Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich für Sie, ob strafrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und begleite Sie während des gesamten Verfahrens.


Fazit


Fehlerhafte Beratung durch Banken oder Finanzberater kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer solchen Beratung geworden zu sein, ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln. Kontaktieren Sie mich, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.


Ihre Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Strafrecht

Ich stehe Ihnen mit umfassender Expertise und Erfahrung zur Seite.





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