Strafrechtliches Ermittlungsverfahren - was ist zu tun?

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Der Beschuldigte einer Straftat erfährt häufig erst relativ spät, dass gegen ihn ermittelt wird. Im Regelfall kommt irgendwann Post von der Polizei ins Haus: Man soll eine schriftliche Aussage tätigen oder zum Gespräch erscheinen. Seltener kommt es zu einer Festnahme und der Verbringung auf ein Polizeirevier.

Oft stellt sich für den Beschuldigten die Frage: Was ist zu tun?

Trotz der Vielzahl unterschiedlicher Vorwürfe und Verhaltensmöglichkeiten ist die Antwort fast immer identisch: Eine Aussage auf „eigene Faust“ ist hochgradig riskant. Schließlich befindet sich der Beschuldigte oftmals in einer emotionalen Ausnahmesituation und kennt seine Rechte nur selten. Weiterhin kennt er die sogenannte Ermittlungsakte, aus welcher sich der Vorwurf gegen ihn ergibt, nicht oder allenfalls in Teilen.

Daher gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Darüber hinaus sollte der Beschuldigte jedoch aktiv werden. Der erste Schritt hierfür ist die Einschaltung eines Strafverteidigers. Dieser

  • berät den Beschuldigten (gegebenenfalls auch im Rahmen der Untersuchungshaft),
  • klärt über mögliche Verhaltensweise auf und
  • erhält Akteneinsicht.

Auf diese Weise kann die Verteidigung individuell abgestimmt werden.

Es gilt somit: Bedienen Sie sich professioneller Hilfe!

Oft haben Beschuldigte jedoch den Eindruck, dass sie bereits überführt sind und die Kosten eines Anwaltes werden gescheut. Deshalb will man alles eingestehen, auch weil der Vorwurf auch erst einmal nicht so schwerwiegend scheint.

Bedenken Sie jedoch, dass Strafrecht ein Bereich ist, in dem oft Nuancen zwischen Freispruch/Verfahrenseinstellung und Verurteilung liegen. Weiterhin existieren vergleichsweise harmlos wirkende Straftatbestände mit hohem Strafrahmen. Eine Verurteilung kann ferner Auswirkungen auf ihr Führungszeugnis oder den Führerschein haben. Auch im sozialen Umfeld geht eine strafrechtliche Verurteilung nicht selten mit einem Ansehensverlust einher.

Daher mein Rat: Nehmen Sie auch bei vergleichsweise geringen Vorwürfen Kontakt zu einem Verteidiger auf! Dieser bemüht sich bereits im Ermittlungsverfahren um eine frühzeitige Verfahrenseinstellung und verhindert auf diese Weise gravierende Folgen.

Rufen Sie mich gerne an und schildern Sie Ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen Infogesprächs. In dringenden Fällen und außerhalb der Bürozeiten (Mo – Fr von 09:00 bis 18:00 Uhr) erreichen Sie mich unter der im Profil angegeben Notfallnummer.


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