Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug nach § 263 StGB - was droht mir?

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Millionen von Menschen nehmen in Deutschland Sozialleistungen in Anspruch. Wenn hier falsche Angaben über die Voraussetzungen für den Leistungsbezug gemacht werden und dies dem Jobcenter oder anderen Sozialbehörden bekannt wird, folgt in der Regel die Einleitung eines Strafverfahrens.


Was ist Sozialleistungsbetrug? 

Rechtlich ist ein Sozialleistungsbetrug ein einfacher Betrug nach § 263 StGB. Einen speziellen Sozialleistungsbetrug kennt das deutsche Strafrecht nicht. Ein Sozialleistungsbetrug liegt in der Regel immer dann vor, wenn gegenüber den Sozialbehörden, insbesondere gegenüber dem Jobcenter, falsche Angaben gemacht werden oder pflichtwidrig Angaben verschwiegen werden, so dass es zu einer unberechtigten Auszahlung von Sozialleistungen kommt.


Welche Arten von Sozialleistungsbetrug gibt es?

Es gibt viele Möglichkeiten wie es in der Praxis zu Fällen von Sozialleistungsbetrug kommt. Einige der häufigsten Fälle des Sozialleistungsbetruges sind die folgenden:

  • Schwarzarbeit: Wenn neben den Bezügen vom Jobcenter ein Einkommen durch Schwarzarbeit besteht
  • nicht gemeldetes Einkommen: Wenn ein legales Arbeitsverhältnis besteht, das dem Jobcenter aber nicht angezeigt wird. Dasselbe gilt auch, wenn das eine Gehaltserhöhung bei einem sog. „Aufstocker“ oder „Ergänzer“ nicht mitgeteilt wird.
  • sonstiges Einkommen: Auch sonstige Einkommen wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Zinserträge sind dem Jobcenter anzuzeigen
  • verschwiegene Vermögenswerte: Wenn etwa ein Sparbuch oder ein Bausparvertrag bei den Auskünften gegen über dem Jobcenter verschwiegen oder nachträglich nicht angegeben wurde
  • Geschenke oder Geldleistungen: Wenn etwa eine Erbschaft anfällt oder von einem Verwandten eine größere Schenkung erfolgt. Dies gilt auch für Sachwerte wie etwa ein Auto.
  • Ortsabwesenheit: Wenn man sich in Wirklichkeit dauerhaft gar nicht in der Wohnung aufhält, für die das Jobcenter die Kosten trägt.
  • Falschangaben zur Bedarfsgemeinschaft: Wenn die Bedarfsgemeinschaft etwa gar nicht wirklich besteht, da ein Angehöriger in Wirklichkeit an einem anderen Ort wohnt.


Bei welchen Sozialleistungen gibt es Sozialleistungsbetrug?

Grundsätzlich ist bei jeder Art von Sozialleistung ein Betrug denkbar. Die häufigsten Fälle dürften jedoch bei den folgenden Sozialleistungen gegeben sein:

  • Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • BAföG
  • Kindergeld
  • Wohngeld


Was passiert bei falschen Angaben bei Hartz 4?

Wenn dem Jobcenter oder einer anderen Sozialbehörde bekannt wird, dass ein Sozialleistungsbetrug vorliegt, so wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Bevor es zu einer Anklage kommt, wird im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Sozialämter, durch die Zollämter und die Staatsanwaltschaften aufgeklärt, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Erst dann wird über eine Anklage entschieden.


Gewerbsmäßiger Sozialleistungsbetrug was ist das?

Wenn über einen längeren Zeitraum betrügerisch Sozialleistungen bezogen wurden, dann kann es passieren, dass ein gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 Abs. 3 StGB vorliegt. Eine gewerbsmäßige Begehung wird in der Regel angenommen, wenn der Betrug dazu dient ein regelmäßiges und fortgesetztes Einkommen zu erzielen. Ein Maßstab für den gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetrug wird in der Regel sein wie lange zu Unrecht Sozialleistungen bezogen wurden und wie hoch die gesamte Summe der Leistungen ist. Für die Annahme eines gewerbsmäßigen Betruges ist es nicht erforderlich, dass der Täter beabsichtigt, seinen Lebensunterhalt „allein“ oder auch nur überwiegend durch den Betrug zu bestreiten.

Wer Angeklagter eines gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetruges hat oftmals das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Dies bedeutet, dass der Staat die Kosten für einen Strafverteidiger übernimmt.


Was ist die Strafe für Sozialleistungsbetrug?

Nach § 263 StGB sieht das Gesetz für einen Sozialleistungsbetrug eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Bei einem gewerblichen Sozialleistungsbetrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Insbesondere bei Personen die Strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind und die die Grenze zum gewerblichen Betrug noch nicht überschritten haben, wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt werden.


Wann verjährt Sozialleistungsbetrug?

Ein Sozialleistungsbetrug verjährt gemäß § 78 StGB nach fünf Jahren.

Ein gewerblicher Sozialleistungsbetrug verjährt gemäß § 78 StGB nach zehn Jahren.


Was tun bei Beschuldigung wegen Sozialbetrugs?

Wenn Ihnen Sozialleistungsbetrug vorgeworfen wird, dann sollten Sie sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden und nicht warten bis Anklage erhoben wird. Ich berate Sie gerne unverbindlich im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zu Ihrem Strafverfahren. Wenn die Möglichkeit besteht einen gerichtlich bezahlten Pflichtverteidiger zu beantragen, wie dies in Fällen des gewerblichen Sozialleistungsbetruges oftmals der Fall sein dürfte, dann helfe ich Ihnen auch gerne dabei.

Treten Sie hierzu gerne über das Kontaktformular oder via WhatsApp mit mir in Verbindung.

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