Straßenverkehr: Änderungen im Bußgeldkatalog zum 19.10.2017

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Verschärfung der Geldbußen ab 19.10.2017

Die Sanktionen im Straßenverkehr im Zusammenhang mit der Nutzung eines Handys am Steuer und der Bildung einer Rettungsgasse wurden erweitert und verschärft:

  • Zukünftig ist die Nutzung eines elektronischen Gerätes (z. B. mobiles Telefon, mobiles Navigationsgerät) am Steuer eines Fahrzeugs mit einer Geldbuße von 100 EUR (statt bisher 60 EUR) bedroht. Dazu kommt der Eintrag von einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, droht eine Geldbuße von 150 EUR, ein Monat Fahrverbot und der Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister. Diese beiden Punkte bleiben für 5 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung bestehen. Kommt es dabei auch zu einer Sachbeschädigung (z. B. Verkehrsunfall), beträgt die Geldbuße 200 EUR, dazu kommt auch hier ein Fahrverbot von einem Monat und ein Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister. Radfahrer müssen künftig mit einer Geldbuße von 55 EUR (statt bisher 25 EUR) rechnen.

  • Wer auf der Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bildet, muss künftig mit einer Geldbuße von 200 EUR (bisher 20 EUR) rechnen. Dazu kommen 2 Punkte im Fahreignungsregister. Bei erschwerenden Umständen kommt noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzu sowie eine Erhöhung der Geldbuße: Bei Behinderung der Rettungskräfte 240 EUR, bei Gefährdung 280 EUR und bei einem Unfall 320 EUR.

  • Ähnlich verhält es sich, wenn einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn geschaffen wird. Hier muss künftig mit einer Geldbuße von 200 EUR (statt bisher 20 EUR), dem Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot gerechnet werden. Bei Gefährdung des Einsatzfahrzeugs sind es 280 EUR und bei einer Sachbeschädigung (z. B. Verkehrsunfall) 320 EUR, jeweils mit den vorgenannten Punkten und dem Fahrverbot. 

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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