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Streaming - was Sie wissen und beachten müssen!

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Streaming - was Sie wissen und beachten müssen!

Viele sehen in Streaming-Plattformen wie Netflix oder Amazon Prime das Fernsehen der Zukunft. Allerdings gibt es auch etliche illegale Streaming-Angebote. Wer illegale Streams online nutzt oder anbietet, kann schnell wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Nutzer illegaler Streaming-Plattformen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone.
  • Auf Streaming-Plattformen wird die abgespielte Videodatei nicht permanent auf dem Computer, Smartphone oder Tablet gespeichert, sondern vorübergehend in kleinen Teilen übertragen – es findet kein Download statt.
  • Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2017 kann Streaming trotzdem illegal sein.
  • Auch wer urheberrechtlich geschützte Inhalte per Live-Streaming überträgt, begeht einen Rechtsverstoß.

Kostenlose Streaming-Plattformen: Wann ist Online-Streaming illegal?

Nicht mehr an Sendezeiten gebunden sein und mit einer handelsüblichen DSL-Verbindung jederzeit aus einem großen Angebot an Filmen und Serien wählen: Ein solcher Komfort war vor einigen Jahren noch undenkbar. Doch auch Internetnutzern, die für das Filmerlebnis am Tablet, Handy oder PC nicht zahlen wollen, hat Streaming das Leben leichter gemacht. Ins Netz gestellte Filmdateien müssen nun nicht mehr umständlich gesucht und heruntergeladen werden.

Auf Plattformen wie kinox.to, Movie4k.to, movie-stream.eu oder flash-moviez.ucoz.org ist oft sogar die neueste Hollywood-Veröffentlichung nur wenige Klicks entfernt und völlig kostenlos aufrufbar. Alles, was der Nutzer dazu benötigt, ist ein internetfähiges Gerät.

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Streaming bereitstellt, begeht eine Urheberrechtsverletzung

Gemäß dem deutschen Urheberrecht verstoßen die Betreiber solcher Websites gegen geltendes Recht. Ohne die Berechtigung dazu zu haben, machen sie Tausende urheberrechtlich geschützte Filme, Serien und Dokumentationen für – theoretisch – unendlich viele Internetnutzer zugänglich. Dasselbe gilt für Musik-Streaming über illegale Webradio-Angebote, die über verschiedene Online-Radio-Apps nur wenige Klicks entfernt sind.

Im Fall von kinox.to haben die Behörden bereits hart durchgegriffen. Die Betreiber wurden der gewerblichen Urheberrechtsverletzung und der Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro beschuldigt. Einer von ihnen verbüßt mittlerweile eine Freiheitsstrafe. Sein Komplize ist bis heute flüchtig. 2018 wurde der Internet-Provider Vodafone gerichtlich verpflichtet, für seine Kunden den Zugang zu kinox.to zu sperren.

Wie unterscheidet sich Streaming von Filesharing?

Trotz alledem ist auch heute noch die Meinung weitverbreitet, dass für Nutzer von Plattformen wie kinox.to das bloße Aufrufen und Ansehen von Streams legal ist, obwohl die Dateien dort illegal hochgeladen wurden. Die gängige Begründung lautet, dass gestreamte Videos nur vorübergehend im Cache zwischengespeichert werden. Auch wer einen vollständigen Film als Online-Stream ansieht, kann nie die vollständige Datei auf seinem Gerät aufrufen. Daher entsteht nie eine vollständige unerlaubte Kopie.

Zudem findet bei Online-Streaming-Plattformen kein Dateiaustausch in einem Netzwerk mit verschiedenen Nutzern statt. Theoretisch wäre somit das bloße Aufrufen jedes Streams für den Zuschauer legal, auch wenn die bereitgestellte Datei aus einer illegalen Quelle stammt.

Dieser Meinung war 2013 auch das Landgericht Köln. Im Jahr 2013 wurden mehrere Tausend Nutzer der Streaming-Plattform RedTube abgemahnt. Zu Unrecht, fanden die Richter. Obwohl die Website als solche tatsächlich illegal war, sah das Landgericht Köln im bloßen Streaming der angebotenen Videos durch Internetnutzer keine Urheberrechtsverletzung.

Europäischer Gerichtshof: Bloßes Streaming kann sehr wohl illegal sein

Im April 2017 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für eine Kehrtwende. Wer einen Online-Stream aufruft, der offensichtlich rechtswidrig ist, kann für das bloße Anschauen belangt werden, entschieden die Richter in Luxemburg. Maßgeblich hierfür ist allerdings, dass die benutzte Streaming-Plattform deutlich erkennbar unseriös ist.

Wie so oft kommt es somit auf den Einzelfall an. Schließlich ist nicht jedes illegale Web-Angebot auf den ersten Blick als solches erkennbar. Fest steht: Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte generell auf den Besuch von kinox.to und anderen Anbietern von Filmen und Serien zum Nulltarif verzichten. Die von Experten befürchtete Abmahnwelle an Nutzer von Streaming-Plattformen ist allerdings bisher ausgeblieben.

Vorsicht vor der App „Popcorn Time“

Kein Download der aufgerufenen Datei und kein Filesharing: Diese beiden Faktoren sind in erster Linie für die rechtliche Grauzone verantwortlich, in der sich Nutzer von Streaming-Plattformen bewegen. Wie gefährlich diese vermeintliche Sicherheit allerdings sein kann, zeigt die App „Popcorn Time“.

„Popcorn Time“ erweckt zunächst den Eindruck einer Streaming-App, die schnellen Zugriff auf aktuelle Kinofilme erlaubt. Allerdings läuft im Hintergrund ein sogenannter BitTorrent-Client mit, über den die App die gewünschten Filme bereitstellt.

„Popcorn Time“ verspricht Streaming, lädt die angebotenen Dateien jedoch über Filesharing

BitTorrent ist eine Technik, die schnelle Downloads ermöglicht, indem andere BitTorrent-Nutzer Fragmente der angefragten Datei hochladen. Je mehr Nutzer dabei die gewünschte Datei mit anderen teilen, desto schneller läuft der Download per BitTorrent-Client oder Plug-in für den Webbrowser.

BitTorrent ist somit ein Filesharing-Netzwerk und birgt für Nutzer immense Risiken. Bereits das Teilen von Dateifragmenten mit anderen Nutzern ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist eine Urheberrechtsverletzung, die teuer werden kann. BitTorrent-Netzwerke werden mittlerweile streng überwacht, sodass schnell eine Abmahnung im Briefkasten liegen kann. Die Versuchung mag groß sein, doch wer auf kostenlosen Filmgenuss aus ist, sollte zu anderen Mitteln greifen.

Live-Streaming vs. Streaming-on-Demand

Nicht mit dem Streaming von Filmen und Serien zu verwechseln ist das Live-Streaming, in dem Videoblogs, Tutorials, Veranstaltungen, Gaming-Events und mehr live im Internet übertragen werden. Live-Streaming ist ein aufwendiges Verfahren und daher noch ein relativ junges Medium. Das bedeutet jedoch nicht, dass Live-Streaming ein rechtsfreier Raum ist. Wer ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschütztes Material streamt, begeht auch hier eine Urheberrechtsverletzung.

Zudem kann für Live-Streamer, die regelmäßig online sind und mehr als 500 Zuschauer erreichen, die Pflicht bestehen, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Verantwortlich hierfür ist der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), dessen Regelungen auch auf Web-TV-Angebote Anwendung finden. Live-Streamer, die urheberrechtlich geschützte Musik zum Bestandteil ihrer Streams machen, müssen damit rechnen, GEMA-Gebühren zahlen zu müssen.

Legales Streaming – ist das Teilen von Accounts erlaubt?

Wer legal Filme und Serien streamen will, kommt um ein Abonnement bei Anbietern wie Netflix, Watchever oder Amazon Prime nicht herum. Mittlerweile ist es gang und gäbe, dass Inhaber eines Accounts diesen mit Freunden und Bekannten teilen, um Kosten zu sparen. Illegal ist ein solches Vorgehen nicht. Allerdings verstößt es gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Streaming-Anbieter. Diese sind daher im Ernstfall berechtigt, den betroffenen Account zu sperren.

Netflix erlaubt für Besitzer eines Premium-Abos das gleichzeitige Flatrate-Streamen auf vier Geräten. Allerdings müssen sich diese im selben Haushalt befinden. Wer Freunde oder Bekannte von außerhalb auf seinen Netflix-Account zugreifen lässt, verstößt somit gegen die Netflix-AGB. Allerdings lässt sich der populäre Streaming-Dienst zum jetzigen Zeitpunkt trotzdem weiternutzen.

Account-Sharing wird von vielen Streaming-Anbietern ungern gesehen

Andere Anbieter wie Sky, Spotify und Maxdome sind deutlich restriktiver. Hier erhält der Nutzer üblicherweise eine Warnung, dass mehr Personen zusehen, als der gebuchte Tarif zulässt, und der Stream bricht ab. Weitere Konsequenzen für den Account bleiben momentan noch aus. Allerdings könnte sich das schnell ändern: Laut Medienberichten sind Unternehmen in der Streaming-Branche durch Account-Sharing bereits Milliardeneinnahmen entgangen. Wer sein Streaming-Konto nicht riskieren möchte, sollte daher besser darauf verzichten, es mit Dritten zu teilen.

Foto(s): ©Pixabay/JESHOOTS-com

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