Streitbeilegung: Mediation im Familienrecht

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Es beginnt mit Empathie, Zuneigung und der ganz großen Liebe und endet leider viel zu oft in Vorwürfen, Schuldzuweisungen und manchmal sogar im Rosenkrieg. Für den dauerhaften Bestand einer Beziehung gibt es keine Regeln oder Gesetze. Dann, wenn etwas zerbrochen ist und die Menschen sich von dem, was einmal so harmonisch begann, trennen möchten, dann gibt es §§, auf deren Grundlage beispielsweise eine Scheidung erfolgt. Doch obgleich die Emotionen in derartigen Verfahren oftmals hochkochen, geht es beispielsweise in einem Scheidungsverfahren nicht um die Bewältigung persönlicher Probleme und Diskrepanzen, sondern um schnöde Vorschriften und Regelungen, die nicht immer den Bedürfnissen der Parteien entsprechen. Diese können auch dem Einzelnen oftmals gar nicht gerecht werden, nämlich beispielsweise dann, wenn es jemandem ums Prinzip und nicht ums Geld geht, oder wenn hinter den Streitigkeiten um das Geld eigentlich andere Bedürfnisse stehen. Oft sind auch die gemeinsamen Kinder Spielball der Eltern, die dafür ausgenutzt werden, die eigenen Interessen durchzusetzen. Aber wie kann man derartige Streitereien beilegen?

Mit Hilfe einer Mediation kann man viele Konflikte, Meinungsverschiedenheiten oder Streitereien beilegen. Aber was ist eigentlich eine Mediation? Der Begriff Mediation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Vermittlung“. Bei einer Mediation handelt es sich um ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, das dazu dienen soll, einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Bei der Lösung des Konflikts unterstützt ein Mediator die Konfliktparteien. Der Mediator ist neutral und führt die Parteien, trifft aber selbst keine eigenen Entscheidungen bezüglich der Konfliktlösungen. Er gibt Hilfestellungen und inspiriert die Parteien, macht aber selbst keine eigenen Vorschläge. Durch seine Hilfe können die Parteien dann zu einer gemeinsamen Vereinbarung finden, die die Konflikte lösen. Ziel der Mediation ist es, für beide Parteien eine sogenannte WIN-WIN-Lösung zu finden, sodass beide Parteien am Ende mit dem Ergebnis zufrieden sind und es sich für niemanden wie ein fauler Kompromiss anfühlt. Ziel einer familienrechtlichen Mediation kann beispielsweise die Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung sein, aber auch die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder zu regeln. Anders als in einem Scheidungsverfahren werden hierbei die Interessenlagen der Parteien berücksichtigt. Zu beachten ist auch, dass eine Mediation oft eine kostengünstigere Alternative ist, als derartige Regelungen in einem Zivilprozess zu treffen. Nicht zu verkennen ist auch der Vorteil des Mediationsverfahrens gegenüber einem Prozess, dass es, anders als in einem gerichtlichen Verfahren, welches sich an strenge Regeln und Vorschriften halten muss, den Parteien ermöglicht wird, unbürokratisch und flexibel unter Orientierung an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Konfliktparteien zu verfahren.

In welchen Stadien einer Beziehung ist denn ein Mediationsverfahren möglich und auch sinnvoll? In jedem:

  • ein Paar streitet sich regelmäßig und einer oder beide ziehen ernsthaft in Betracht, die Beziehung zu beenden;
  • ein ehemaliges Paar hat sich bereits getrennt;
  • ein getrenntes Paar steht vor der Scheidung;
  • ein ehemaliges Paar ist bereits geschieden.

Die Möglichkeiten, eine familienrechtliche Mediation durchzuführen, sind abhängig von den Bedürfnissen der Parteien, sodass es in jedem Stadium, in dem es Konflikte gibt, auch die Möglichkeit gibt, diese mittels einer Mediation zu lösen.

Voraussetzung ist natürlich die Bereitschaft der Parteien, sich auf eine gemeinsame Konfliktlösung mit Inanspruchnahme eines Mediators einzulassen. Wie aber kann man dem Anderen erklären, dass eine Mediation eventuell hilfreich ist, wenn man nicht mal mehr miteinander kommuniziert oder ausschließlich streitet? Oft wird der Mediator von nur einer Partei konsultiert und sucht dann den Kontakt zu der anderen Konfliktpartei, um ihm das Angebot einer Mediation zu unterbreiten. Auch ist es nicht unüblich, dass im Vorfeld zunächst Einzelgespräche mit den Konfliktparteien stattfinden. Das ist wiederum situationsabhängig.

Und wenn man dann darüber eingekommen ist, den Streit möglicher Weise durch eine Mediation beizulegen, mit welchen Kosten muss man überhaupt rechnen? Die Kosten für eine Mediation sind nicht festgeschrieben und hängen vom jeweiligen Mediator ab. Meist wird ein Stundenhonorar vereinbart. Üblich ist eine Einheit von 60 Minuten. Wie viele solcher Treffen erforderlich sind, hängt von dem jeweiligen Sachverhalt und den Streitparteien ab. Zögern sie also nicht und kontaktieren sie unverbindlich einen Mediator, um sich nach den Konditionen eines Mediationsverfahrens zu erkundigen.


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