Veröffentlicht von:

Stromanbieter 365 AG verweigert Bonus - erstes Urteil durch AG Balingen am 09.07.2015 erwirkt!

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach meinem letzten Beitrag vom 17.06.2015 zu diesem Thema (www.anwalt.de/rechtstipps/stromanbieter-ag-verweigert-bonus-bei-vertragsverlaengerung-mit-tarifwechsel_070210.html) ist nach mehreren Verfahren mit Vergleichen jetzt ein erstes Urteil gegen die 365 AG ergangen.

Das Amtsgericht Balingen hat durch Urteil vom 09.07.2015 (3 C 166/15) entschieden, dass die durch den Verfasser für den Mandanten erhobene Widerklage gegen die 365 AG in vollem Umfang begründet ist. Das Gericht hat das Bestehen des Bonusanspruchs im Wesentlichen damit begründet, dass dieser nicht schon wegen gewerblicher Nutzung der Abnahmestelle durch Betreiben einer Photovoltaikanlage ausgeschlossen ist, weil schon zweifelhaft sei, ob von einer gewerblichen Nutzung der Abnahmestelle ausgegangen werden könne, wenn, wie in diesem Fall, die von der Klägerin belieferte Abnahmestelle technisch getrennt vom Stromnetz der Photovoltaikanlage ist. Es wurde durch den Mandanten in diesem Verfahren nachgewiesen, dass der von der Anlage erzeugte Strom ausschließlich in das Netz der Stadtwerke Balingen eingespeist wird.

Dass ein solcher Kunde zwar von der 365 AG mit Strom beliefert wird und dennoch sein Bonusanspruch ausgeschlossen sein soll, sah das Gericht als überraschende Klausel gem. § 305c BGB an. Außerdem hat das Gericht darauf abgestellt, dass Zweifel bei der Auslegung der AGB der 365 AG („nämlich ob Photovoltaikanlagen, die ins öffentliche Netz, nicht aber ins Hausnetz einspeisen, als gewerblich genutzte Abnahmestelle im Sinne der Ziff. 9 (4) AGB zu verstehen sind“) zulasten der Verwenderin 365 AG gehen.

Außerdem hat das Gericht entschieden, dass die 365 AG verpflichtet ist, die aufgrund des geschlossenen Stromvertrags rechtswidrig erhobene Grundgebühr ebenfalls an den Mandanten zurückzuerstatten.

Es ist daher sehr erfreulich, dass einzelne Richter den Verbraucherschutz ernst nehmen und diesen Machenschaften von einzelnen Stromanbietern, welche einen vermeintlich günstigen Tarif anbieten, entgegentreten.

Das Urteil kann im Volltext auf der Internetseite des Verfassers im Bereich „Downloads“ kostenfrei heruntergeladen werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Birk

Beiträge zum Thema