Studienplatzklage für das ​Wintersemester 24/25 - ​Fristen beachten!

  • 1 Minuten Lesezeit

Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Studienplatz einklagen möchten, gibt es unbedingt eine wichtige Voraussetzung zu beachten: Es muss ein form- und fristgerechter Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden.

Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Zusätzlich zur regulären Bewerbung muss zwingend ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der entsprechenden Hochschule/Universität gestellt werden, um überhaupt erfolgreich einen Studienplatz einklagen zu können. 

Hintergrund ist der, dass die Hochschulen und Universitäten die Anzahl der angebotenen Studienplätze oftmals zu niedrig ansetzen und eigentlich noch mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden müssten. Auf diese möglicherweise noch zu ermittelnden - außerkapazitären - Plätze bezieht sich eine Studienplatzklage. Daher wird auch ein gesonderter Antrag benötigt. 

Fristen für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Dieser Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fristen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und oftmals gelten auch für Studiengänge an Hochschulen nochmals andere Fristen als für Studiengänge an Universitäten.

Beachten Sie, dass die Frist für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung in einigen Bundesländern wie z.B. in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bereits am 15.7.2024 endet. 

In Bremen gilt der 15.09.2024 als Ausschlussfrist.

In Niedersachsen endet diese Frist für Studiengänge an den meisten Hochschulen am 20.09.2024, für Studiengänge an Universitäten wiederum meist erst am 15.10.2024. 

Aber auch in Niedersachsen gibt es Universitäten und Hochschulen, die diese Frist gesondert bestimmen. Die Technischen Universität Braunschweig beispielsweise hat für den Studiengang Psychologie diese Frist auf den 05.08.2024 festgelegt.

Melden Sie sich gerne bei mir, eine telefonische Erstberatung für eine Studienplatzklage ist bei mir kostenlos.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per E-Mail unter info@klein-rechtsanwaeltin.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anne Klein

Beiträge zum Thema