Studienplatzklage im Wintersemester 2022/23 - Antrag auf außerkapazitäre Zulassung nicht vergessen!
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Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die eventuell einen Studienplatz an einer oder gleich mehreren Hochschulen einklagen möchten, gibt es unbedingt eine wichtige Voraussetzung zu beachten:
Zusätzlich zur regulären Bewerbung muss zwingend ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der entsprechenden Hochschule gestellt werden, um überhaupt erfolgreich einen Studienplatz einklagen zu können.
Dieser Antrag muss innerhalb einer festgesetzten Frist direkt bei der entsprechenden Hochschule gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fristen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und oftmals gelten auch für Studiengänge an Fachhochschulen nochmals andere Fristen als für Studiengänge an Universitäten.
Informationen über den erforderlichen Inhalt und die Fristen eines solchen Antrags sind nicht einfach zu finden und die Hochschulen geben über die Voraussetzungen für einen form- und fristgerechten Antrag auf außerkapazitäre Zulassung leider auch nicht breitwillig Auskunft.
Melden Sie sich rechtzeitig bei mir, ich helfe Ihnen dann gerne weiter, den Antrag an ihrer Wunsch-Hochschule sowohl inhaltlich richtig als auch innerhalb der festgelegten Frist zu stellen und somit eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage zu schaffen.
Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per Email unter info@klein-rechtsanwaeltin.de
Informationen zum Verlauf und zu den Kosten einer Studienplatzklage für das Wintersemester 2022/23 finden Sie unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/studienplatzklage-fuer-das-wintersemester-2022-23-verfahren-und-kosten-200719.html
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