Studienplatzklage in Humanmedizin oder Zahnmedizin: Ablehnungsbescheid hochschulstart.de erhalten

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Aufgrund der stets ansteigenden Bewerberanzahlen für die Studiengänge Human- sowie Zahnmedizin und der dafür nicht ausreichenden Anzahl der Studienplätze steht Bewerbern das Mittel der Studienplatzklage zur Verfügung. So kann der Weg zum Wunschstudium unter Umständen trotzdem erfolgreich beschritten werden. 

Mit der sogenannten Medizinplatzklage wird das in Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG verankerte derivative Teilhaberecht beansprucht, um dem Bewerber das ersehnte Studium zu ermöglichen. Seitens des Bewerbers ist lediglich das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die Studienplatzklage für das Studium der Humanmedizin bzw. Zahnmedizin setzt eine bestimmte Abiturnote nicht voraus. 

Ablauf der Studienplatzklage in den Fächern Humanmedizin / Zahnmedizin

Die erfolgreiche Durchsetzung der Medizinplatzklage setzt zunächst eine innerkapazitäre Bewerbung über „hochschulstart“ voraus. Es handelt sich dabei um Studienplätze, die von den Universitäten im Rahmen der Kapazitätsberechnungen ausgegeben und zur Verfügung gestellt werden. Es erfolgt ein Auswahlverfahren, in dem insbesondere die Abiturnote, die Wartezeitsemester sowie von der jeweiligen Universität aufgestellte Kriterien Berücksichtigung finden. Ein kleiner Anteil der verfügbaren Kapazitäten wird zudem für Härtefälle und Zweitstudienbewerber freigehalten.

Weiterhin ist das außerkapazitäre Bewerbungsverfahren zu durchlaufen. Unter den sogenannten außerkapazitären Studienplätzen sind diejenigen Studienplätze zu verstehen, die die Universitäten nicht offiziell vergeben haben, was in der Regel auf falsch angestellten Berechnungen beruht.

Das inner- und das außerkapazitäre Verwaltungsverfahren werden stets getrennt voneinander betrachtet, sind jedoch in ihrem Zusammenhang zu sehen. So wird in der Regel nur ein ordnungsgemäß und wohl durchdachtes außerkapazitäres Verfahren eine ausreichende Grundlage für die weiteren Schritte darstellen. Ein erfolgreiches Vorgehen verlangt insofern von Anfang geschickte Überlegungen, die insbesondere die Auswahl der tatsächlich in Betracht kommenden Universitäten betrifft. 

Bereits für das innerkapazitäre Verfahren sollte die Hilfe eines erfahrenden Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden, um frühzeitig die Weichen zum Erfolg zu stellen. So kann nur aus langjähriger Erfahrung eine zuverlässige Aufstellung der möglichen Universitäten getroffen werden. Es darf nicht verkannt werden, dass pauschale Aussagen über das strategisch erfolgversprechendste Vorgehen nicht möglich sind. Um bestmögliche Erfolge erzielen zu können, ist der Einzelfall konkret zu betrachten.  

Das Vorgehen gegen den Ablehnungsbescheid von hochschulstart.de

Sollte der Studienbewerber für Human- oder Zahnmedizin einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollte dringend dagegen vorgegangen werden. Es empfiehlt sich, sogleich den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen, um gemeinsam eine individuell angepasste Strategie entwickeln zu können. 

So kann in vielen Bundesländern gegen den Ablehnungsbescheid binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden (in den übrigen Bundesländern ist der Klageweg eröffnet).

Sollte die Universität an der getroffenen Ablehnungsentscheidung weiterhin festhalten, wird der Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet. Diese muss nun entscheiden, ob dem Widerspruch abgeholfen oder dieser zurückgewiesen wird. Ist Letzteres der Fall, erhält der Studienbewerber einen Widerspruchsbescheid und besteht die Möglichkeit, in das Klageverfahren überzugehen und diesen gerichtlich anzugreifen. 

Aufgrund der vielen Schwierigkeiten, die die Medizinplatzklage mit sich bringt, sollte nicht darauf verzichtet werden, anwaltliche Hilfe einzuholen. So können gemeinsam Argumente gefunden und Strategien für ein bestmögliches Vorgehen entwickelt werden, um den Weg zum Wunschstudium weiterhin ermöglichen.

Unsere Anwälte im Verwaltungsrecht haben bereits zahlreiche Studienplatzklagen betreut und erfolgreich geführt. Lassen Sie sich von ihnen über die Möglichkeiten, den Wunschstudienplatz zu erhalten, beraten.


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